BO Kraft

BOKraft: Taxi-, Mietwagen- & Omnibus-Prüfung

Unter BOKraft verstehen wir eine Ausführungsbestimmung der Verordnung zum Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (kurz BOKraft). Diese Verordnung des Personenbeförderungsgesetzes ist seit dem 1.05.1982 gültig. Neben dem Betriebsablauf von Verkehrsunternehmen sind hier die Mindestanforderungen für Kfz geregelt. Sie betrifft Taxis, Mietwagen mit Chauffeur, Omnibusse und Oberleitungsbusse.

Wir, die EOS Fahrzeugtechnik GbR Berlin sind als offizieller GTÜ Prüfer dazu berechtigt, BOKraft-Prüfungen durchzuführen.

Jetzt schnell und einfach einen Termin für eine Änderungsabnahme vereinbaren.

Fragen? Beratung erwünscht? Jetzt anrufen, unverbindlich und kostenfrei informieren

Was genau sind Kraftfahrunternehmen?

Hierbei handelt es sich um Unternehmen, welche in der gewerblichen Personenbeförderung tätig sind. Laut §1, Abs.1 BOKraft ist ein Kraftfahrunternehmen eine Firma, die den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegt, wenn sie entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste mit Kfz bzw. Kraftomnibussen befördert.

Ein solches Unternehmen ist automatisch zur Einhaltung der Bestimmungen der BO-Kraft verpflichtet. Diese enthält diverse Vorgaben, welche einzuhalten sind, um den sicheren und zuverlässigen Transport von Passagieren in öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten. Für Kraftomnibus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen ist die Einhaltung der Verordnung von grundlegender Wichtigkeit.

Zusätzlich zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) ist hier eine sogenannte außerordentliche HU vor der ersten Inbetriebnahme eines Kfz vorgeschrieben. Unsere top qualifizierten GTÜ Sachverständigen Berlin führen alle gängigen BOKraft Prüfungen in unseren anerkannten GTÜ Kfz Prüfstellen in Berlin durch.

§41 BO Kraft

Selbstverständlich bieten wir die jährliche Untersuchung nach §41 BOKraft für Taxen, Busse und Mietwagen an. Bei dieser besonderen Prüfpflicht geht es um bestimmte zusätzliche Ausrüstungsvorschriften.

Die besonderen Punkte bei Untersuchungen BOKraft 41 finden Sie nachfolgend:

  • BOKraft Taxi, BOKraft Mietwagen & BOKraft Bus: Die Deklaration des Kraftfahrtunternehmens sowie der Ordnungsnummer
  • BOKraft Taxi, BOKraft Mietwagen & BOKraft Bus: Die vorschriftsmäßige Anbringungen der Unternehmenswerbung
  • BOKraft Bus: Der aktuelle Status sowie die vollständige Anzahl an vorgeschriebenen Verbandskästen und Feuerlöschern in Kraftomnibussen
  • BOKraft Bus: Eine spezielle Türanlagen-Prüfung für Omnibusse inkl. End- und Schließstellungskontrolle
  • BOKraft Bus: Die ordnungsgemäße Kennzeichnung aller Notausstiegen sowie die Vollständigkeit von Nothämmern in Bussen

§42 BO Kraft

In diesem Paragrafen ist die außerordentliche Hauptuntersuchung vor der ersten Inbetriebnahme von Personenbeförderungsmitteln geregelt. Bevor Taxis, Mietwagen oder Busse zum ersten Mal in Betrieb genommen werden dürfen, muss die Prüfung nach §42 BOKraft durchgeführt werden. Diese muss zusätzlich zur Hauptuntersuchung vom Unternehmer beauftragt werden, welcher ebenfalls die Kosten für die Überprüfung tragen muss. Sobald die Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist, muss der Firmeninhaber das Prüfbuch (bei Bussen) oder den Prüfbericht umgehend bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde vorlegen. In Fällen, wo ein nagelneues Kfz in Betrieb genommen wird, wird die außerordentlich HU meist darauf beschränkt, das die Erfüllung der BOKraft bestätigt wird. Das heißt, eine komplette Untersuchung ist hier in der Regel nicht erforderlich.

Die wichtigsten Checkpunkte der BOkraft 42 Prüfung:

  • Gültige Eichung von Taxameter (Fahrpreise-Anzeige) bzw. Wegstreckenzähler
  • Farbgebung von Taxis
  • Ordnungsgemäß angebrachte Werbeaufschriften bei Mietwagen und Taxi
  • Existenz der vorgeschriebenen Anzahl an Feuerlöschern und Verbandskästen in Bussen
  • Vorschriftsmäßige Kennzeichnung aller Notausstiege in Omnibussen
  • Kontrolle der Türanlagen-Automatik in Kraftomnibussen, besonders End- und Schließstellung
  • Ausreichende Zahl von Nothämmern in Bussen

Routine macht den Meister: EOS Fahrzeugtechnik GbR

Sollten Sie nach all diesen Informationen und Paragrafen ein wenig den Überblick verloren haben, ist das keineswegs ein Grund zur Beunruhigung. Denn egal ob bei einem Ihrer Fahrzeuge die BOKraft Taxi, BOKraft Mietwagen, Bokraft 41 oder Bokraft 42 ansteht: Wir wissen genau, was zu tun ist. Als offizielle GTÜ Kfz Prüfstelle Berlin arbeiten wir mit etlichen anerkannten GTÜ Sachverständiger Berlin zusammen. Und glauben Sie uns, wenn wir Ihnen versichern: Wir haben schon Hunderte Kraftfahrzeuge des öffentlichen Verkehrs geprüft und nach bestandener Untersuchung Plaketten vergeben. Wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung in der BOKraft-Prüfung und arbeiten schnell und zuverlässig. Über 200 glückliche Kunden beweisen das bereits mit Ihrem offiziellen Top-Bewertungen auf Google. Zögern Sie nicht und rufen Sie einfach an, wenn ein Fahrzeug Ihrer Flotte einer BOKraft Prüfung unterzogen werden soll.

Ihren GTÜ-Sachverständigen Berlin erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 / 56 82 23 12.

Termin buchen

Jetzt schnell und einfach einen Termin für ein KFZ Unfallgutachten vereinbaren.

Anrufen

60 Min. Vorort – 24/7h Unfallgutachten – Direkte Abrechnung mit der Versicherung

GTÜ Prüfstelle EOS

Adresse:

Rathausstraße 42, 12105 Berlin
Oberspreestr.2, 12439 Berlin

Tel.:

030 / 56 82 23 12
KFZ-Unfallgutachten 24/7 Hotline: 017672220807

E-Mail:

info@eosfahrzeugtechnik.de

Öffnungszeiten:

Mo-Fr: 9:00 – 18:00 Sa: 9:00 – 12:00

Call Now Button24H KFZ-GUTACHTER IN BERLIN