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Beschädigtes Auto nach einem Wildunfall auf einer Landstraße im Herbst

Wildunfall im Herbst: Was tun und wann ist ein Gutachten nötig?

Ein Reh tritt zwischen den Bäumen hervor oder plötzlich kommt ein Wildschwein wie aus dem Nichts und läuft über die Landstraße: Dann bleiben nur noch Sekunden zum Bremsen. Gerade im Herbst fällt der Berufsverkehr zunehmend in die Dämmerung. Wer auch noch zwischen Berlin und dem Brandenburger Umland pendelt, muss an den Waldrändern und entlang von Feldern besonders aufmerksam fahren. Von Oktober bis Dezember treten Wildunfälle häufiger auf. 

Doch was genau passiert, wenn sich ein Zusammenstoß nicht mehr verhindern lässt? Wer ist der erste Ansprechpartner, wie muss die Unfallstelle gesichert werden und brauche ich für einen Wildunfall auch ein Unfallgutachten?

Was müssen Sie direkt nach einem Wildunfall tun?

Sollte es auf der Straße einen Zusammenstoß mit einem Wildtier geben, bleiben Sie möglichst ruhig und achten Sie beim Anhalten und Aussteigen auf den übrigen Verkehr. Besonders auf dunklen Landstraßen besteht die Gefahr, dass andere Fahrer die Unfallstelle zu spät erkennen.

Gehen Sie anschließend in dieser Reihenfolge vor:

  1. Verletzten helfen: Wenn Menschen verletzt wurden, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die 112.
  2. Unfallstelle absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie vor dem Aussteigen die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck mit ausreichendem Abstand vom Fahrzeug auf.
  3. Polizei verständigen: Melden Sie den Wildunfall über die 110. Nennen Sie Straße, Fahrtrichtung und möglichst einen Kilometerstein oder Ihren Standort vom Smartphone.
  4. Abstand zum Tier halten: Verletzte Tiere können plötzlich flüchten oder sich wehren. Fassen Sie das Tier nicht an und verfolgen Sie es nicht. Merken Sie sich, in welche Richtung es weggelaufen ist.
  5. Spuren festhalten: Fotografieren Sie Fahrzeugschäden und die Unfallstelle, sobald das gefahrlos möglich ist. Betreten Sie dafür keine ungesicherte Fahrbahn.

Auch ein totes Tier dürfen Sie nicht einfach mitnehmen. Das kann als Wilderei gewertet werden. Überlassen Sie den Umgang mit dem Tier den zuständigen Personen.

Müssen Sie den Unfall melden, wenn das Tier wegläuft?

Manchmal laufen Tiere nach einem Zusammenstoß in Panik von der Unfallstelle weg. Das bedeutet aber nicht, dass es unverletzt ist. Es kann innere Verletzungen haben und sich lange quälen.

In Brandenburg schreibt § 27 des Landesjagdgesetzes vor, einen Zusammenstoß mit dem Wild unverzüglich zu melden. Die Pflicht gilt auch dann, wenn das Tier scheinbar unverletzt flüchtet. Als Meldestellen kommen unter anderem die Polizei oder die zuständigen Jäger infrage. Für Autofahrer ist die Polizei meist die unmittelbar erreichbare Anlaufstelle.

Fahren Sie also nicht einfach weiter, nur weil das Tier verschwunden ist oder Sie zunächst keinen größeren Fahrzeugschaden erkennen.

Wie dokumentieren Sie den Wildunfall für die Versicherung?

Damit die Versicherung für einen Wildschaden einspringt, muss sie nachvollziehen können, wie der Schaden entstanden ist. Besonders wichtig sind die Spuren am Fahrzeug, wenn das Tier nicht mehr am Unfallort liegt.

Halten Sie möglichst Folgendes fest:

  • Unfallort und Zeitpunkt: Straße, Fahrtrichtung, Datum und Uhrzeit.
  • Fotos: Übersichtsaufnahmen des Fahrzeugs und Nahaufnahmen der beschädigten Stellen.
  • Spuren des Zusammenstoßes: Haare, Blut oder andere erkennbare Spuren am Fahrzeug.
  • Zeugen: Namen und Kontaktdaten von Personen, die den Unfall beobachtet haben.
  • Unfallaufnahme: Polizeiliches Aktenzeichen und eine Wildunfallbescheinigung, soweit diese ausgestellt wurde.

Waschen Sie das Fahrzeug nach dem Unfall erst einmal nicht und entfernen Sie keine Unfallspuren. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung, bevor Sie eine Reparatur beauftragen. Eine Wildunfallbescheinigung dokumentiert den Zusammenstoß – diese ersetzt aber kein Unfallgutachten. Ein solches Gutachten untersucht dagegen die Schäden am Fahrzeug und die daraus entstehenden Kosten.

Welche Versicherung bezahlt den Schaden?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden am eigenen Auto nicht. Dafür kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. In der Teilkasko sind häufig Zusammenstöße mit Haarwild versichert, also mit Rehen, Wildschweinen, Füchsen oder Hasen. Einige Tarife decken darüber hinaus Unfälle mit Tieren aller Art ab, wenn es zum Beispiel zu einem Zusammenstoß mit einem großen Vogel kommt.

Wird der Schaden über die Teilkasko reguliert, dann erfolgt keine Rückstufung in einer Schadenfreiheitsklasse. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt jedoch bestehen. Muss ein Schaden über die Vollkasko abgerechnet werden, kann sich das auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken.

Was gilt, wenn Sie ausweichen und das Tier nicht berühren?

Ein Ausweichunfall muss versicherungsrechtlich anders beurteilt werden, als ein direkter Zusammenstoß. Die Teilkasko übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Rettungskosten. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob das Ausweichmanöver erforderlich war und sich die Situation nachweisen lässt. Auch eine Regulierung über die Vollkasko kommt infrage. Notieren Sie bei einem Ausweichunfall besonders sorgfältig den Ablauf und sichern Sie mögliche Zeugenaussagen.

Sachverständiger von EOS Fahrzeugtechnik begutachtet den Wildschaden am Fahrzeug

Wann ist nach einem Wildunfall ein Gutachten sinnvoll?

Auch wenn äußerlich nur eine eingedrückte Stoßstange zu sehen ist, kann der Schaden dennoch größer sein. Hinter der Verkleidung sind häufig beispielsweise Halterungen, Kühler oder Bauteile von Assistenzsystemen beschädigt. Stellen Sie diese Schäden erst sehr viel später fest, dann springt die Versicherung in der Regel nicht mehr nachträglich ein.

Ein Gutachten ist besonders dann sinnvoll, wenn der Schadenumfang unklar ist, mehrere Bauteile betroffen sind oder die Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert hoch angesetzt werden. Bei einer kleinen, eindeutig begrenzten Beschädigung reicht dagegen oft ein Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt aus. Eine pauschale Schadenssumme, ab der bei jedem Wildunfall zwingend ein Gutachten benötigt wird, gibt es nicht.

Durch eine professionelle Begutachtung werden sichtbare und verdeckte Schäden erfasst. Auf dieser Basis können die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt werden. Klären Sie bei einem Kaskoschaden allerdings zuerst mit Ihrer Versicherung, wie die Begutachtung beauftragt werden soll.

Wer beauftragt den Gutachter und übernimmt die Kosten?

Bei einem Kaskoschaden bestimmt üblicherweise die Versicherung den Sachverständigen beziehungsweise das Vorgehen bei der Begutachtung. Sie können daher nicht davon ausgehen, dass ein selbst beauftragtes Gutachten automatisch bezahlt wird.

Fragen Sie vor der Beauftragung, ob ein Kostenvoranschlag genügt, ob der Versicherer einen Gutachter schickt oder ob Sie selbst einen Sachverständigen auswählen dürfen. Lassen Sie sich eine zugesagte Kostenübernahme möglichst schriftlich bestätigen.

Dürfen Sie mit dem beschädigten Auto weiterfahren?

Ein Fahrzeug kann noch fahrbereit aber trotzdem nicht mehr verkehrssicher sein. Verzichten Sie immer dann auf die Weiterfahrt, wenn Flüssigkeit aus dem Fahrzeug austritt, ein Reifen an beschädigten Teilen schleift, Bauteile lose herunterhängen oder die Lenkung und die Bremsen auffällig reagieren. Auch beschädigte Scheinwerfer sind auf einer dunklen Landstraße ein erhebliches Sicherheitsproblem.

Lassen Sie das Fahrzeug im Zweifel lieber abschleppen oder noch vor Ort noch von einem Gutachter prüfen.

Wie lässt sich das Risiko eines Wildunfalls verringern?

Wer in der dunklen Jahreszeit auf Landstraßen unterwegs ist, der geht immer ein höheres Risiko ein, dass es zu einem Wildunfall kommt. Fahren Sie besonders konzentriert und reduzieren Sie die Geschwindigkeit an unübersichtlichen Waldrändern und entlang von Feldern. Taucht plötzlich ein Tier auf, bremsen Sie kontrolliert. Blenden Sie das Fernlicht ab und rechnen Sie auch mit weiteren Tieren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Nähe sind. Ein unkontrolliertes und riskantes Ausweichen führt oft zu einem Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr oder einem Baum, der im Zweifel schlimmere Folgen haben kann.

Ist ein Wildunfall passiert, dann sorgen Sie nach allen sicherheitsrelevanten Vorkehrungen für eine gute Dokumentation. Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Versicherung ab und beauftragen Sie bei einer Unsicherheit über die Größe des Schadens ein Unfallgutachten.

EOS Fahrzeugtechnik ist im Falle eines Wildunfalls rund um die Uhr über die WhatsApp-Hotline oder telefonisch unter 0176 72220807 erreichbar. Alternativ erreichen Sie die GTÜ-Prüfstelle auch an 6 Standorten in Berlin.