Gesetzliche Regelungen für Feinstaubplaketten
Im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 wurde die sogenannte „Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung” (35. BImSchV) veröffentlicht. Demnach können seit März 2007 deutsche Städte und Gemeinden bestimmte Umweltzonen ausweisen. In diesen Zonen dürfen bei erhöhten Verschmutzungswerten durch die Verantwortlichen sogar Fahrverbote ausgesprochen werden. Millionen von Kraftfahrzeugen ohne Feinstaubplakette sind von den Fahrverboten betroffen.

Für wen gelten die Fahrverbote?
Sämtliche Fahrzeuge der Schadstoffgruppe eins haben beim Übersteigen der festgesetzten Luftbelastung keine Chance mehr, in den gekennzeichneten Umweltzonen zu fahren. Sie müssen sozusagen draußen bleiben. Zu dieser Fahrzeuggruppe zählen ältere Dieselfahrzeuge sowie Benziner ohne geregelten Katalysator.
Automobile mit den Schadstoffgruppen zwei, drei und vier dürfen die Umweltzonen bei Feinstaub-Alarm nur mit Plakette befahren. Das heißt, sie müssen eine der jeweils erforderlichen (und ausgeschilderten) Schadstoffplaketten- auch Feinstaubplakette genannt- gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt haben.
Wo finde ich die Angabe zur Schadstoffklasse meines Wagens?
Welche Schadstoffklasse ihr Auto hat, ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgehalten. Diese wird seit dem 1. Oktober 2005 für Neufahrzeuge ausgestellt. Die beiden letzten Ziffern des Zahlencodes unter Punkt 14.1. verraten Ihnen die Emissionsklasse Ihres Vehikels.
Gibt es Ausnahmen für die Umweltplakette?
Wie heißt es so schön? Keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt eine ganze Reihe von Fahrzeugen, die nicht unter die Verordnung fallen. Dazu gehören:
- Zweiräder (Mofas, Vespas, Motorräder) und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen sowie Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Fahrzeuge, mit denen blinde, hilflose oder außergewöhnlich gehbehinderte Personen fahren bzw. gefahren werden (Nachweis „aG”, „H”, „Bl” im Schwerbehindertenausweis erforderlich)
- Oldtimer mit H-/07er-Kennzeichen
- Fahrzeuge ausländischer Truppen im Rahmen militärischer Kooperationen
- Zivile Fahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben vornehmen
Wo bekomme ich eine amtliche Feinstaubplakette?
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Feinstaubplakette, auch grüne Plakette genannt, zu erwerben, rufen Sie einfach bei der EOS Fahrzeugtechnik GbR an. Als anerkannter GTÜ Partner sind wir in der Messung von Abgas- und Feinstaub-Werten bestens ausgebildet und natürlich auch dazu berechtigt, Schadstoffplaketten zu erteilen. Gerade dann, wenn Sie ein relativ modernes Auto fahren, sollten Sie sich das Leben erleichtern, indem sich Sie eine Umweltplakette zulegen. Immerhin haben Sie damit freie Fahrt- auch in ausgewiesenen Umweltzonen. Ihre GTÜ Kfz Prüfstelle Berlin ist im ganzen Stadtgebiet verfügbar und hat schon vielen glücklichen Kunden zu Ihrer Umweltplakette verholfen.
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