fbpx
Prüfingenieur untersucht Fahrzeug bei Vollabnahme

Vollgutachten nach § 21 StVZO bei Ihrer GTÜ-Prüfstelle

Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO – auch bekannt als Vollabnahme – ist immer dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Typgenehmigung mehr besitzt oder aus dem Ausland ohne Betriebserlaubnis importiert wurde. Als GTÜ-Partner bietet EOS Fahrzeugtechnik in Berlin diese Leistung jetzt an. Erfahren Sie hier alles über den Ablauf und die Kosten.

Was ist ein Gutachten nach § 21 StVZO?

Eine Vollabnahme nach § 21 StVZO ist eine besondere Form der technischen Prüfung, mit der die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs bestätigt werden soll. Diese Prüfung wird immer dann erforderlich, wenn das Fahrzeug keine gültige Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis mehr hat.

Was ist der Unterschied zur HU?

Ein Gutachten nach § 21 StVZO ist nicht zu vergleichen mit der Hauptuntersuchung, die alle zwei Jahre erfolgen muss und die lediglich den aktuellen Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs überprüft. Das Vollgutachten geht noch einen Schritt weiter. Es ist die rechtliche Grundlage für eine Einzelbetriebserlaubnis und damit für die erstmalige oder erneute Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland.

Wann brauchen Sie ein Vollgutachten?

Normalerweise besitzen Fahrzeuge eine EU-Typgenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die bestätigt, dass dieses Modell serienmäßig geprüft und für den Verkehr freigegeben ist. Fehlt eine solche Genehmigung – zum Beispiel bei Importfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern, bei Scheunenfunden oder bei stark umgebauten Fahrzeugen – brauchen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis. Damit können Sie dann individuell nachweisen, dass genau dieses Fahrzeug alle Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erfüllt und damit zugelassen werden darf.

Wissenswert

Die rechtliche Basis bildet § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier ist festgelegt, dass Fahrzeuge ohne gültige Genehmigung nur nach einer umfassenden Begutachtung wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Jetzt schnell und einfach einen Termin für ein Vollgutachten vereinbaren.

Fragen? Beratung erwünscht? Jetzt anrufen, unverbindlich und kostenfrei informieren

Wie lange ist ein Vollgutachten gültig?

Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO ist für die einmalige Zulassung des Fahrzeugs gültig. Sie müssen es bei den Zulassungsbehörden also einmalig vorlegen und benötigen es danach kein weiteres Mal.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Damit Sie für Ihr Fahrzeug ein Vollgutachten nach § 21 StVZO erhalten, müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen. Damit weisen Sie bestimmte technische Eigenschaften nach oder dokumentieren, welche Umbauten in welchem Umfang durchgeführt wurden. Bringen Sie zum Termin für Ihre Vollabnahme nach § 21 StVZO bitte folgende Unterlagen mit:  

    • Datenblatt oder Herstellerbescheinigung: Enthält alle technischen Informationen, die für die Begutachtung notwendig sind.
    • Ausländische Zulassungspapiere: Zum Beispiel der US-Title bei Importfahrzeugen aus den USA oder vergleichbare Dokumente aus anderen Ländern.
    • Prüfzeugnisse für Umbauten: Falls das Fahrzeug technisch verändert wurde (z. B. Fahrwerk, Motor, Auspuff), müssen die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
    • Weitere Nachweise: Dazu zählen unter Umständen Abgasgutachten von anerkannten Laboren oder eine Carfax-Abfrage bei US-Fahrzeugen.

Fehlen Ihnen bestimmte Dokumente? Dann unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung. Beispielsweise können wir das Datenblatt über eine anerkannte Datenblattstelle anfordern. Sprechen Sie uns gerne einfach an.

Wer darf Vollgutachten durchführen?

GTÜ Einzelabnahme nach §21 StVZOEin Vollgutachten nach § 21 StVZO darf nicht von jeder beliebigen Werkstatt ausgestellt werden. Termine dafür dürfen ausschließlich von anerkannten technische Diensten ausgestellt werden, deren Prüfingenieure über eine besondere Unterschriftsberechtigung verfügen.

Als GTÜ-Partner gehört EOS Fahrzeugtechnik in Berlin zu diesen anerkannten Stellen. Unsere erfahrenen Sachverständigen sind dazu befugt, eine GTÜ Vollabnahme nach § 21 StVZO durchzuführen und damit die notwendige Dokumentation für die Einzelbetriebserlaubnis zu erstellen, die dann von den Zulassungsbehörden anerkannt wird.

Vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin für ein Vollgutachten bei Ihrer EOS GTÜ Prüfstelle.

Termin buchen

Jetzt schnell und einfach einen Termin für eine Einzelabnahme vereinbaren.

Anrufen

60 Min. Vorort – 24/7h Unfallgutachten – Direkte Abrechnung mit der Versicherung

Was genau wird bei der Vollabnahme geprüft und wie läuft der Termin ab?

Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO ist umfangreicher als eine normale HU. Das Erstellen Ihrer GTÜ Vollabnahme erfolgt bei uns vor Ort im Wesentlichen in drei Schritten.

    1. Vorbereitung und Prüfung der Unterlagen Zunächst kontrollieren unsere Sachverständigen, ob alle erforderlichen Unterlagen wie das Datenblatt, die ausländischen Fahrzeugpapiere oder Nachweise zu Umbauten vorliegen. Falls Dokumente fehlen, unterstützen wir Sie gerne jederzeit bei der Beschaffung.
    2. Technische Begutachtung des Fahrzeugs Im nächsten Schritt wird das Fahrzeug von unseren GTÜ Prüfingenieuren gründlich untersucht. Sie kontrollieren wichtige Sicherheitsmerkmale wie die Bremsen, die Beleuchtung, die Elektronik und die Fahrwerksteile. Zu den Prüfpunkten gehört auch, ob die Abgas- und Geräuschvorschriften eingehalten werden. Bei Importfahrzeugen achten wir bei der Überprüfung besonders auf die Unterschiede zu den europäischen Vorgaben. Auch Umbauten werden genau ins Visier genommen.
    3. Erstellung des Vollgutachtens Abschließend fassen wir alle Prüfergebnisse in einem Gutachten nach § 21 StVZO zusammen. Darin sind die technischen Daten enthalten, die später in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Gleichzeitig bestätigen wir Ihnen schriftlich, dass das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.

Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle die Einzelbetriebserlaubnis beantragen und Ihr Fahrzeug offiziell anmelden.

Vollgutachten Kosten: Mit diesen Gutachten-Kosten sollten Sie rechnen

Die Kosten für ein Vollgutachten nach § 21 StVZO unterscheiden sich deutlich von einer normalen Hauptuntersuchung, weil der Prüfaufwand einfach wesentlich umfangreicher ist. Eine pauschale Summe können wir Ihnen gar nicht nennen, weil die Gebühren vom Fahrzeugtyp, dem technischen Zustand des Fahrzeugs und dem Umfang der Prüfung abhängen. Zur Orientierung geben wir Ihnen gerne einige Kostenpunkte an die Hand:

  • Bei einem gebrauchten Importfahrzeug ohne EU-Typgenehmigung ist der Aufwand meist höher, da Sie zusätzliche Nachweise wie ein Abgasgutachten oder ein Datenblatt benötigen.
  • Bei einem Oldtimer oder einem Scheunenfund berechnen sich die Kosten danach, ob überhaupt noch Unterlagen vorhanden sind und welche konkreten Prüfungen notwendig werden.
  • Umbauten bei Tuning-Fahrzeugen beeinflussen die Kosten, weil auch die technischen Nachweise geprüft oder neu erstellt werden müssen.

Für viele Fahrzeuge bewegen sich die Vollabnahme Kosten im Bereich von einigen hundert Euro. Wenn Sie bei EOS ein GTÜ Vollgutachten beauftragen, erhalten Sie vorab immer ein transparentes Angebot, das alle Kostenpunkte erfasst.

Jetzt schnell und einfach einen Termin für ein Vollgutachten nach §21 StVZO vereinbaren.

Fragen? Beratung erwünscht? Jetzt anrufen, unverbindlich und kostenfrei informieren

Fahrzeugprüfung für GTÜ Vollabnahme

GTÜ Vollabnahme in besonderen Fällen

Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO fertigen wir nicht nur bei Importen ohne EU-Typgenehmigung oder Scheunenfunden an, sondern beispielsweise auch bei Oldtimern oder nach umfangreichen Tuning-Maßnahmen.

Vollabnahme für Oldtimer

Bei Oldtimern ist eine Vollabnahme immer dann erforderlich, wenn das Fahrzeug lange stillgelegt war oder keine Fahrzeugpapiere mehr existieren. Durch die Prüfung wird dann festgestellt, ob das Fahrzeug trotz seines Alters noch verkehrssicher ist und wieder zugelassen werden darf.

Unser Tipp: Es lohnt sich, die Vollabnahme direkt in Verbindung mit einem Oldtimergutachten und der Ausstellung des H-Kennzeichens durchzuführen. So können Sie direkt im Anschluss an die erfolgreiche Abnahme mit Ihrem Oldtimer auf die Straße.

Vollabnahme für Tuning-Fahrzeuge

Wurde ein Fahrzeug umfangreich umgebaut, dann erlischt die ursprüngliche Betriebserlaubnis. Das ist zum Beispiel nach einem Motorwechsel, bei Fahrwerksänderungen oder anderen technischen Modifikationen der Fall. In solchen Fällen ist ein Vollgutachten notwendig, um die Verkehrssicherheit neu zu bestätigen.

Wann reiche eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO aus

Nicht in jedem Fall ist ein umfangreiches Vollgutachten nach § 21 StVZO notwendig. Bei vielen technischen Veränderungen genügt eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO. Diese ist deutlich einfacher und schneller durchgeführt, da sie sich nur auf einzelne Umbauten bezieht und nicht auf das gesamte Fahrzeug. Eine Änderungsabnahme reicht zum Beispiel aus bei:

  • Einbau von Leichtmetallfelgen oder Sonderrädern mit Gutachten
  • Austausch der Auspuffanlage gegen eine Anlage mit Teilegutachten
  • Tieferlegungen durch Fahrwerksfedern oder Spurverbreiterungen
  • Nachrüstung von Spoilern oder anderen Anbauteilen mit ABE

Wichtig: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt nur dann bestehen, wenn diese Änderungen ordnungsgemäß geprüft und eingetragen werden. Ob eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO ausreicht oder eine Vollabnahme notwendig ist, hängt vom Umfang der Veränderungen ab. Bei EOS Fahrzeugtechnik in Berlin beraten wir Sie im Vorfeld gern, welche Form der Begutachtung für Ihr Fahrzeug erforderlich ist.

Jetzt schnell und einfach einen Termin für eine Änderungsabnahme vereinbaren.

Fragen? Beratung erwünscht? Jetzt anrufen, unverbindlich und kostenfrei informieren

Vollabnahme für Motorräder

Auch Motorräder benötigen eine Vollabnahme, wenn sie ohne gültige Betriebserlaubnis importiert wurden oder durch Umbauten nicht mehr dem genehmigten Typ entsprechen. Häufig werden Motorräder durch Eigenbauten stark individualisiert – zum Beispiel wird die Leistung verändert oder auch das Auspuffgeräusch. Neben der allgemeinen Verkehrssicherheit werden dann auch spezielle Punkte wie die Geräuschentwicklung und allgemeine Abgaswerte überprüft.

GTÜ Abnahme nach §21 StVZO EOS

EOS Fahrzeugtechnik – Ihre GTÜ-Prüfstelle in Berlin

Wenn Sie ein Vollgutachten nach § 21 StVZO benötigen, sind Sie bei EOS Fahrzeugtechnik in Berlin in den besten Händen. Als anerkannter GTÜ-Partner führen wir Vollabnahmen zuverlässig und zu fairen Konditionen durch. Unsere Prüfingenieure stehen Ihnen gerne für Fragen vorab zur Verfügung und begleiten Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Aushändigung Ihres Gutachtens. Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen:

  • Insgesamt vier Standorte in Berlin und Teltow
  • Flexible Terminvergabe – auch kurzfristig oder spontan möglich
  • Großes Leistungsspektrum rund um Fahrzeugprüfungen, HU & AU sowie Gutachten aller Art
  • Komfortable Wartebereiche mit heißen und kalten Getränken
  • Persönliche Beratung durch unser freundliches Team
  • Über 250 positive Kundenmeinungen bei Google

Sie können Ihren Termin für die Vollabnahme jederzeit bequem online buchen.

Gerne beantworten wir Ihnen an dieser Stelle offene Fragen zum Vollgutachten bei der GTÜ

Wie lange dauert eine Vollabnahme?

Wie viel Zeit Sie für die Vollabnahme nach § 21 StVZO benötigen, hängt vom jeweiligen Fahrzeug und den notwendigen Prüfungen ab. In der Regel benötigen wir etwa 1 bis 2 Stunden. In dieser Zeit nehmen Sie sich in unserem Servicebereich eine kleine Auszeit und genießen heiße oder kalte Getränke.

Kann ich ein Vollgutachten auch ohne vollständige Unterlagen beantragen?

Ja, Sie können das Vollgutachten auch dann in Auftrag geben, wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen besitzen. Fehlen zum Beispiel Datenblätter oder Prüfzeugnisse, unterstützt EOS Fahrzeugtechnik Sie bei der Beschaffung. Ohne diese Unterlagen kann das Gutachten nicht abschließend erstellt werden.

Unterscheidet sich ein Vollgutachten bei Importfahrzeugen von dem bei Oldtimern?

Ja. Bei Importfahrzeugen liegt der Schwerpunkt auf der Anpassung an europäische Vorschriften (z. B. Beleuchtung oder Abgaswerte). Bei Oldtimern geht es vor allem darum, nach langer Stilllegung oder fehlenden Papieren die Verkehrssicherheit zu bestätigen.

Bekomme ich mit einem Vollgutachten automatisch ein H-Kennzeichen für meinen Oldtimer?

Nein. Für ein H-Kennzeichen ist ein zusätzliches Oldtimergutachten notwendig. Sie können jedoch beide Leistungen bei EOS Fahrzeugtechnik kombinieren und so Zeit und Aufwand sparen.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug das Vollgutachten nicht besteht?

Sollten gravierende Mängel festgestellt werden, können diese repariert und anschließend erneut geprüft werden. EOS informiert Sie transparent über alle Mängel und erklärt, welche Nachbesserungen erforderlich sind.

GTÜ Prüfstelle EOS

Adresse:

Rathausstraße 42, 12105 Berlin
Oberspreestr.2, 12439 Berlin​

Tel.:

030 / 56 82 23 12
KFZ-Unfallgutachten 24/7 Hotline: 017672220807

E-Mail:

info@eosfahrzeugtechnik.de

Öffnungszeiten:

Mo-Fr: 9:00 – 18:00 Sa: 9:00 – 12:00