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Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO – auch bekannt als Vollabnahme – ist immer dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Typgenehmigung mehr besitzt oder aus dem Ausland ohne Betriebserlaubnis importiert wurde. Als GTÜ-Partner bietet EOS Fahrzeugtechnik in Berlin diese Leistung jetzt an. Erfahren Sie hier alles über den Ablauf und die Kosten.
Inhaltsverzeichnis
Vollgutachten nach § 21 StVZO bei Ihrer GTÜ-Prüfstelle
Was ist ein Gutachten nach § 21 StVZO?
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Wer darf Vollgutachten durchführen?
Was genau wird bei der Vollabnahme geprüft und wie läuft der Termin ab?
Vollgutachten Kosten: Mit diesen Gutachten-Kosten sollten Sie rechnen
GTÜ Vollabnahme in besonderen Fäl#len
EOS Fahrzeugtechnik – Ihre GTÜ-Prüfstelle in Berlin
Gerne beantworten wir Ihnen an dieser Stelle offene Fragen zum Vollgutachten bei der GTÜ
Eine Vollabnahme nach § 21 StVZO ist eine besondere Form der technischen Prüfung, mit der die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs bestätigt werden soll. Diese Prüfung wird immer dann erforderlich, wenn das Fahrzeug keine gültige Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis mehr hat.
Ein Gutachten nach § 21 StVZO ist nicht zu vergleichen mit der Hauptuntersuchung, die alle zwei Jahre erfolgen muss und die lediglich den aktuellen Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs überprüft. Das Vollgutachten geht noch einen Schritt weiter. Es ist die rechtliche Grundlage für eine Einzelbetriebserlaubnis und damit für die erstmalige oder erneute Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland.
Normalerweise besitzen Fahrzeuge eine EU-Typgenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die bestätigt, dass dieses Modell serienmäßig geprüft und für den Verkehr freigegeben ist. Fehlt eine solche Genehmigung – zum Beispiel bei Importfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern, bei Scheunenfunden oder bei stark umgebauten Fahrzeugen – brauchen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis. Damit können Sie dann individuell nachweisen, dass genau dieses Fahrzeug alle Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erfüllt und damit zugelassen werden darf.
Wissenswert Die rechtliche Basis bildet § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier ist festgelegt, dass Fahrzeuge ohne gültige Genehmigung nur nach einer umfassenden Begutachtung wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. |
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Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO ist für die einmalige Zulassung des Fahrzeugs gültig. Sie müssen es bei den Zulassungsbehörden also einmalig vorlegen und benötigen es danach kein weiteres Mal.
Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO darf nicht von jeder beliebigen Werkstatt ausgestellt werden. Termine dafür dürfen ausschließlich von anerkannten technische Diensten ausgestellt werden, deren Prüfingenieure über eine besondere Unterschriftsberechtigung verfügen.
Als GTÜ-Partner gehört EOS Fahrzeugtechnik in Berlin zu diesen anerkannten Stellen. Unsere erfahrenen Sachverständigen sind dazu befugt, eine GTÜ Vollabnahme nach § 21 StVZO durchzuführen und damit die notwendige Dokumentation für die Einzelbetriebserlaubnis zu erstellen, die dann von den Zulassungsbehörden anerkannt wird.
Vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin für ein Vollgutachten bei Ihrer EOS GTÜ Prüfstelle.
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Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO fertigen wir nicht nur bei Importen ohne EU-Typgenehmigung oder Scheunenfunden an, sondern beispielsweise auch bei Oldtimern oder nach umfangreichen Tuning-Maßnahmen.
Bei Oldtimern ist eine Vollabnahme immer dann erforderlich, wenn das Fahrzeug lange stillgelegt war oder keine Fahrzeugpapiere mehr existieren. Durch die Prüfung wird dann festgestellt, ob das Fahrzeug trotz seines Alters noch verkehrssicher ist und wieder zugelassen werden darf.
Unser Tipp: Es lohnt sich, die Vollabnahme direkt in Verbindung mit einem Oldtimergutachten und der Ausstellung des H-Kennzeichens durchzuführen. So können Sie direkt im Anschluss an die erfolgreiche Abnahme mit Ihrem Oldtimer auf die Straße.
Wurde ein Fahrzeug umfangreich umgebaut, dann erlischt die ursprüngliche Betriebserlaubnis. Das ist zum Beispiel nach einem Motorwechsel, bei Fahrwerksänderungen oder anderen technischen Modifikationen der Fall. In solchen Fällen ist ein Vollgutachten notwendig, um die Verkehrssicherheit neu zu bestätigen.
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Auch Motorräder benötigen eine Vollabnahme, wenn sie ohne gültige Betriebserlaubnis importiert wurden oder durch Umbauten nicht mehr dem genehmigten Typ entsprechen. Häufig werden Motorräder durch Eigenbauten stark individualisiert – zum Beispiel wird die Leistung verändert oder auch das Auspuffgeräusch. Neben der allgemeinen Verkehrssicherheit werden dann auch spezielle Punkte wie die Geräuschentwicklung und allgemeine Abgaswerte überprüft.
Wie viel Zeit Sie für die Vollabnahme nach § 21 StVZO benötigen, hängt vom jeweiligen Fahrzeug und den notwendigen Prüfungen ab. In der Regel benötigen wir etwa 1 bis 2 Stunden. In dieser Zeit nehmen Sie sich in unserem Servicebereich eine kleine Auszeit und genießen heiße oder kalte Getränke.
Ja, Sie können das Vollgutachten auch dann in Auftrag geben, wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen besitzen. Fehlen zum Beispiel Datenblätter oder Prüfzeugnisse, unterstützt EOS Fahrzeugtechnik Sie bei der Beschaffung. Ohne diese Unterlagen kann das Gutachten nicht abschließend erstellt werden.
Ja. Bei Importfahrzeugen liegt der Schwerpunkt auf der Anpassung an europäische Vorschriften (z. B. Beleuchtung oder Abgaswerte). Bei Oldtimern geht es vor allem darum, nach langer Stilllegung oder fehlenden Papieren die Verkehrssicherheit zu bestätigen.
Nein. Für ein H-Kennzeichen ist ein zusätzliches Oldtimergutachten notwendig. Sie können jedoch beide Leistungen bei EOS Fahrzeugtechnik kombinieren und so Zeit und Aufwand sparen.
Sollten gravierende Mängel festgestellt werden, können diese repariert und anschließend erneut geprüft werden. EOS informiert Sie transparent über alle Mängel und erklärt, welche Nachbesserungen erforderlich sind.
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