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Gebrauchtwagen Parkplatz mit vielen Fahrzeugen zum Verkauf

Gebrauchtwagen verkaufen ohne HU: Bald nicht mehr möglich?

Ab 2026 soll der Verkauf von Gebrauchtwagen deutlich stärker reguliert werden. Wer sein Fahrzeug privat oder gewerblich anbieten möchte, muss künftig nachweisen können, dass es sich um ein technisch verkehrssicheres Auto handelt. Andernfalls drohen Einschränkungen bei den Inseraten und mögliche Preisabschläge. Hintergrund sind neue europäische Vorgaben, die verhindern sollen, dass nicht mehr sichere Fahrzeuge weiterverkauft oder ins Ausland exportiert werden. Doch was bedeutet dies nun für die Fahrzeughalter und den geplanten Verkauf?

Welche gesetzlichen Änderungen sind beim Gebrauchtwagenverkauf ab 2026 geplant?

Kern der geplanten Regelung ist die Verpflichtung der Verkäufer, beim Verkauf eines Gebrauchtwagens einen aktuellen Nachweis über die technische Verkehrssicherheit vorzulegen. Ohne eine solche Bescheinigung oder ein Gutachten soll ein Fahrzeug künftig nicht mehr ohne Weiteres angeboten werden können. Das gilt insbesondere für den Fall, wenn ein Verkauf über digitale Ankaufs-Plattformen erfolgt.

Die EU-Verordnung verfolgt dabei verschiedene Ziele:

  • Durch die Neuregelung soll der Handel mit technisch unsicheren Fahrzeugen eingedämmt Autos, die gravierende Mängel haben oder faktisch als Altfahrzeuge eingestuft sind, sollen nicht mehr unkontrolliert weiterverkauft werden.
  • Auch umweltpolitische Ziele werden mit der neuen Verordnung verfolgt, denn durch nicht mehr verkehrssichere Fahrzeuge wird ein großer Teil der Emissionen verursacht.
  • Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Eindämmung illegaler Exporte in Drittstaaten, bei denen mangelhafte Fahrzeuge bislang ohne ausreichende Kontrolle ausgeführt wurden.

Gerade im Exportgeschäft soll es in Zukunft strengere Dokumentationspflichten geben. Für die Fahrzeughalter bedeutet dies am Ende, dass der technische Zustand des Fahrzeugs stärker in den Verkaufsprozess rückt einschließlich aller formalen Anforderungen.

Welche Nachweise sind künftig erforderlich?

Für den Verkauf eines Gebrauchtwagens wird ein formeller Nachweis über den technischen Zustand notwendig. Verkäufer haben dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Entweder liegt ein gültiger Bericht einer amtlich anerkannten technischen Prüfung vor oder
  2. Es wird ein Gutachten durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen

Beide Varianten dienen als Beleg dafür, dass das Fahrzeug die grundlegenden Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllt.

Der Nachweis hat dabei eine wichtig Funktion: Er dokumentiert, dass es sich nicht um ein sogenanntes „Altfahrzeug“ handelt, das eigentlich dem Recycling oder der Verwertung zugeführt werden müsste. Fahrzeuge mit erheblichen Schäden oder sicherheitsrelevanten Mängeln sollen so aus dem regulären Verkaufsprozess herausgefiltert werden.

Wo werden diese Nachweise abgefragt?

In der Praxis wird dieser Nachweis vor allem bei Inseraten auf digitalen Marktplätzen von den Verkäufern vorgelegt werden müssen. Die Plattformen selbst werden voraussichtlich dazu verpflichtet sein, entsprechende Dokumente abzufragen. Wer einen solchen technischen Bericht nicht vorlegen kann, wird sein Fahrzeug perspektivisch auch nicht mehr regelkonform zum Verkauf anbieten können.

EOS Fahrzeugtechnik erstellt Gutachten für Gebrauchtwagen

Was bedeutet das für private Verkäufer?

Für private Halter verändert sich vor allem der Ablauf vor dem eigentlichen Verkauf ihres Wagens. Wer sein Fahrzeug online inserieren möchte, sollte künftig frühzeitig prüfen, ob ein gültiger technischer Bericht vorliegt oder ein Gutachten eingeholt werden muss und sich entsprechend darum kümmern.

Auch die Preisgestaltung auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird deutlich transparenter. Wenn ein Zustandsnachweis für ein Auto vorliegt, dann lassen sich Diskussionen über versteckte Mängel oder Sicherheitsrisiken deutlich reduzieren. Fehlt diese Dokumentation, gehen vor allem die Käufer ein höheres Risiko ein, da sie nie wissen, ob sich nach dem „Kauf wie gesehen“ nicht doch noch versteckte Mängel zeigen.  Dieses Risiko wirkt sich wiederum unmittelbar auf die Verhandlungsbereitschaft und den Marktwert aus.

Wird der technische Zustand sauber dokumentiert und liegen bekannte Mängel offen, dann sinkt das Risiko für spätere Streitigkeiten. Sowohl für die Verkäufer als auch für die potenziellen Käufer ist dies am Ende von Vorteil.

Woher bekommen Fahrzeughalter den technischen Nachweis für den Verkauf?

Den erforderlichen technischen Nachweis für den Gebrauchtwagenverkauf bekommen Verkäufer von einer anerkannten Prüfstelle. Sie führt die notwendigen technischen Untersuchungen durch und stellt den Bericht aus, der beim Verkauf vorgelegt werden muss.

Eine beliebte Anlaufstelle sind dafür GTÜ-Prüfstellen wie die von EOS Fahrzeugtechnik aus Berlin. Hier bekommen Verkäufer neben der technischen Überprüfung ihres Fahrzeugs für den Gebrauchtwagenverkauf auch weitere Leistungen wie die Hauptuntersuchung angeboten – alles aus einer Hand. Mit insgesamt vier Standorten ist EOS in Berlin sehr gut erreichbar. Kunden können auch ohne Termin einfach vorbeikommen und ihr Auto technisch bewerten lassen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen und welche Ausnahmen gibt es?

Die geplanten Regelungen betreffen in erster Linie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die innerhalb der Europäischen Union verkauft oder exportiert werden. Maßgeblich ist dabei nicht die Antriebsart, sondern der Fahrzeugtyp und der Zweck des Verkaufs. Sowohl Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als auch Elektro- oder Hybridfahrzeuge fallen unter die neuen Anforderungen, sofern sie regulär weiterveräußert werden sollen.

Typischerweise betroffen sind also:

  • Privat genutzte Pkw beim Verkauf über Online-Plattformen
  • Gewerblich angebotene Gebrauchtwagen durch Händler
  • Leasingrückläufer vor der Weitervermarktung
  • Fahrzeuge, die in Drittstaaten exportiert werden sollen
  • Leichte Transporter im gewerblichen Einsatz

Ausnahmen können sich dort ergeben, wo kein öffentlicher Verkaufsprozess stattfindet. Verkäufe im engen Familien- oder Freundeskreis werden in der Praxis voraussichtlich weniger stark kontrolliert, da hier keine Plattformpflicht greift. Auch Fahrzeuge, die eindeutig als nicht mehr verkehrstauglich eingestuft und direkt der Verwertung zugeführt werden, unterliegen anderen rechtlichen Vorgaben. Sobald ein Fahrzeug jedoch regulär am Markt angeboten wird, muss perspektivisch ein formeller Nachweis über den technischen Zustand erbracht werden.