FAQ
Wenn die nächste HU fällig ist oder es nach einem Unfall schnell gehen muss, tauchen bei Fahrzeughaltern viele Fragen auf. Wie lange dauert die Terminvergabe, welche Kosten entstehen und wer beauftragt ein Gutachten? In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Fragen rund um HU, AU, Fahrzeugbewertungen und KFZ-Gutachten bei EOS Fahrzeugtechnik für Sie zusammengefasst.
Bei neu zugelassenen Fahrzeugen muss die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren durchgeführt werden, danach alle zwei Jahre. Den genauen Termin finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie auf der HU-Plakette am hinteren Kennzeichen. In der Mitte der Plakette ist die Jahreszahl der nächsten HU angegeben, zum Beispiel „26“ für 2026. Der Monat ergibt sich aus der Zahl, die oben auf der Plakette steht.
Die Abgasuntersuchung ist ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Daher erledigen wir sie direkt im Rahmen der HU.
EOS ist an mehreren Standorten in Berlin vertreten. Sie können in der Regel einfach ohne Termin vorbeikommen, nehmen im Wartebereich Platz und werden mit Getränken versorgt. Falls Sie Wartezeiten vermeiden wollen, vereinbaren Sie gerne telefonisch oder online einen Termin.
Wenn wir bei der Hauptuntersuchung Mängel feststellen, dann erhalten Sie einen Prüfbericht mit einer genauen Auflistung der beanstandeten Punkte. Sie haben dann je nach Art der Mängel in der Regel einen Monat Zeit, diese beheben zu lassen und zur Nachprüfung vorzufahren. Dort wird dann nicht mehr das gesamte Fahrzeug erneut überprüft, sondern nur noch, ob die einzelnen Mängel behoben wurden.
Bringen Sie zur Hauptuntersuchung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit. Falls an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, dann benötigen wir diese ebenfalls für die Durchführung der HU.
Die Hauptuntersuchung inklusive der Abgasuntersuchung dauert in der Regel etwa 30 bis 60 Minuten. Währenddessen können Sie in den gemütlich eingerichteten Wartebereichen Platz nehmen und werden mit Getränken versorgt.
Eine Fahrt auf direktem Wege zur Prüfstelle ist auch mit abgelaufener HU erlaubt, solange sie ausschließlich zum Zweck der Untersuchung erfolgt. Das Fahrzeug muss dabei verkehrssicher sein und darf keine akuten Mängel haben. Für andere Fahrten im Straßenverkehr ist eine abgelaufene HU nicht zulässig.
Die Preise für eine HU und AU können bei verschiedenen Prüfstellen leicht variieren und hängen auch vom Fahrzeug ab. Als grobe Richtlinie gelten Kosten zwischen 150 und 170 Euro für beide Untersuchungen. Sollte die HU zum Prüfzeitpunkt bereits abgelaufen sein, dann kommen noch entsprechende Aufschläge hinzu. Gerne nennen wir Ihnen vor der Durchführung der HU mit AU die konkreten Preise.
Wird die Hauptuntersuchung überzogen, drohen zunächst ein Verwarn- oder Bußgeld und sogar ein Punkt in Flensburg, abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung. Ist die HU 2 Monate abgelaufen, liegt das Bußgeld bei 15 Euro. Ab 8 Monaten Fristüberschreitung bekommen Sie sogar einen Punkt in Flensburg. Auch bei einem Unfall können Ihnen ohne gültige HU erhebliche Nachteile entstehen.
Eine feste Toleranzfrist gibt es nicht. Die HU muss bis zum auf der Plakette angegebenen Monat durchgeführt werden. In der Regel wird bis zu 2 Monate nach Überziehung noch eine Toleranz gewährt
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich auch dann weiter, wenn Sie keine gültige HU-Plakette mehr haben. Kommt es jedoch zu einem Unfall aufgrund eines technischen Mangels, welcher bei der HU aufgefallen wäre, dann müssen Sie mit einer Mitschuld oder Kürzungen durch die Versicherung rechnen.
Grundsätzlich müssen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor die Abgasuntersuchung durchführen. Dazu zählen Benzin-, Diesel- sowie Hybridfahrzeuge mit Verbrennungseinheit. Reine Elektrofahrzeuge sind von der AU befreit, da sie keine Abgase erzeugen.
Ein unabhängiges Unfallgutachten sollten Sie immer dann erstellen lassen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und absehbar ist, dass nicht nur ein kleiner Bagatellschaden entstanden ist. Das Gutachten dient Ihnen später als Grundlage für die vollständige Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Es berücksichtigt neben den Reparaturkosten auch weitere Ansprüche wie eine Wertminderung oder den Nutzungsausfall.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, selbst einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen dabei keinerlei Gebühren. EOS rechnet das Unfallgutachten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Liegt die Schuld am Unfall bei Ihnen, tragen Sie die Gutachterkosten selbst oder sie werden – sofern vorhanden – über Ihre Vollkaskoversicherung reguliert.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme ist ein EOS Gutachter in Berlin innerhalb von etwa 60 Minuten am Unfallort. So können wir Schäden am Fahrzeug direkt dokumentieren.
Der Kostenvoranschlag wird von der Werkstatt erstellt und beschreibt lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden wesentlich umfassender. Hier werden auch Faktoren wie eine Wertminderung, ein Nutzungsausfall, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs berücksichtigt, was für die vollständige Schadenregulierung wichtig ist.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt EOS die komplette Abrechnung des Gutachtens mit der gegnerischen Versicherung. Sie brauchen dafür weder in Vorkasse zu gehen, noch sich um die Formalien zu kümmern.
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Gutachten beauftragt werden muss. Dennoch sollten Sie möglichst zeitnah nach dem Unfall einen Gutachter einschalten, damit der Schaden möglichst vollständig dokumentiert werden kann. Je früher das Gutachten erstellt wird, desto besser.
Der Wert, den Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch hat, wird vom Gutachter anhand des Schadenumfangs, des Fahrzeugzustandes und den aktuellen Marktangeboten ermittelt. Diese Angabe benötigt die Versicherung für die Regulierung des Schadens.
Alle baulichen Veränderungen, welche die Verkehrssicherheit, das Abgas- oder Geräuschverhalten oder die Fahrzeugdaten beeinflussen, müssen offiziell abgenommen werden. Dazu zählen typischerweise Änderungen am Fahrwerk, den Rädern und Reifen, der Abgasanlage, der Beleuchtung oder sicherheitsrelevanten Bauteilen.
Eine Änderungsabnahme ist immer nötig, wenn ein Umbau am Fahrzeug Auswirkungen auf die Sicherheit, das Abgasverhalten oder die eingetragenen Fahrzeugdaten hat. Das ist häufig dann der Fall, wenn Teile verbaut werden, die nicht serienmäßig sind oder besondere Auflagen haben wie beispielsweise eine individuelle Reifenkombination oder eine Leistungsänderung am Motor vorgenommen wurde.
Fehlt eine erforderliche Eintragung, dann kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Geraten Sie in diesem Fall in eine Verkehrskontrolle, dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Im schlimmsten Fall wird das Fahrzeug stillgelegt. Zudem kann es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen. Daher sollten Sie Eintragungen zeitnah vornehmen.
Zur Änderungsabnahme bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit. Zusätzlich benötigen wir Unterlagen zu den verbauten Teilen - zum Beispiel ABE, Teilegutachten oder Herstellerbescheinigungen.
Wenn sich durch die Änderungsabnahme relevante Fahrzeugdaten ändern, zum Beispiel die Reifengröße, die Fahrzeughöhe, die Spurbreite oder Leistungsangaben müssen diese in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Dafür ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle erforderlich, bei dem Sie den Prüfbericht vorlegen.
Änderungsabnahmen dürfen nur von amtlich anerkannten Prüfingenieuren durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem die Prüfingenieure der GTÜ, die im hoheitlichen Auftrag tätig sind. Bei EOS Fahrzeugtechnik erfolgt die Änderungsabnahme durch entsprechend qualifizierte GTÜ-Prüfingenieure.
Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO benötigen Sie bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs, für das keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt. Das betrifft zum Beispiel importierte Fahrzeuge, umfangreich umgebaute Fahrzeuge oder Autos, die längere Zeit außer Betrieb waren. Im Rahmen des Gutachtens wird geprüft, ob das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht und wieder zugelassen werden kann.
Das Fahrzeug sollte für die Vollabnahme grundsätzlich fahrbereit und verkehrssicher sein, damit es diese Prüfung besteht. Bei der Vollabnahme werden Lenkung, Bremsen, Beleuchtung und weitere sicherheitsrelevante Bauteile auf ihre Funktionalität geprüft.
EOS Fahrzeugtechnik führt auch Einzelabnahmen durch, die immer dann erforderlich sind, wenn ein Fahrzeug individuell umgebaut wurde oder keine passende Genehmigung für bestimmte Änderungen vorliegt.
Für ein Vollgutachten nach § 21 StVZO benötigen wir die Fahrzeugpapiere oder die ausländischen Zulassungsdokumente. Bringen Sie darüber hinaus Unterlagen zu technischen Änderungen, Umbauten oder verbauten Teilen mit. Das können beispielsweise Gutachten, Herstellerbescheinigungen oder technische Datenblätter sein. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, fehlende Unterlagen nachträglich zu organisieren.
Das Vollgutachten nach § 21 StVZO ist 18 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie es der Zulassungsstelle vorlegen, damit das Fahrzeug neu angemeldet werden kann. Wird die Frist überschritten, dann muss ein neues Gutachten erstellt werden.
Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht regulär im Straßenverkehr bewegt werden. Für die Fahrt zur Prüfstelle können Sie sich von der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen oder rotes Kennzeichen ausstellen lassen, das maximal 6 Tage ab dem Zeitpunkt der Ausstellung gültig ist. Alternativ können Sie das Fahrzeug auch per Transport zur Prüfstelle bringen.
Die BO-Kraft Untersuchung ist eine vorgeschriebene Prüfung für Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Taxis, Mietwagen und Omnibusse. Bei der Untersuchung wird geprüft, ob das Fahrzeug die besonderen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die für die Sicherheit der Fahrgäste und die Ausstattung der Fahrzeuge erforderlich sind.
Eine BO-Kraft Prüfung ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere Taxis, Mietwagen mit Fahrer sowie Omnibusse.
Für neue Fahrzeuge gibt es eine erste Untersuchung (außerordentliche HU) vor der ersten Inbetriebnahme. Die BO-Kraft Untersuchung muss anschließend einmal jährlich wiederholt werden.
Im Rahmen der BO-Kraft Untersuchung prüfen wir, ob das Fahrzeug den besonderen Anforderungen für die Personenbeförderung entspricht. Dazu gehören unter anderem der technische Zustand, die sicherheitsrelevanten Bauteile wie Bremsen und Beleuchtung sowie die vorgeschriebene Ausstattung wie die Notausrüstung oder die Beschilderung.
Grundsätzlich können Sie spontan zu einer unserer Prüfstellen in Berlin kommen – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. Alternativ vereinbaren Sie gerne vorab telefonisch oder online einen Termin.
Auch Mietwagen ohne Taxameter unterliegen der BO-Kraft Untersuchung, wenn sie gewerblich zur Personenbeförderung genutzt werden. Entscheidend ist nicht die Ausstattung mit einem Taxameter, sondern die Nutzung des Fahrzeugs im Personenverkehr.
Eine Gasprüfung ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die eine fest verbaute Gasanlage besitzen, wie sie beispielsweise zum Kochen, Heizen oder Kühlen erforderlich ist. Das betrifft vor allem Wohnmobile, Wohnwagen und bestimmte Sonderfahrzeuge.
Bei der Gasprüfung wird die gesamte Gasanlage daraufhin überprüft, ob sie dicht ist, zuverlässig funktioniert und in einem sicheren Zustand ist. Ein besonderes Augenmerk gilt den Leitungen, den Anschlüssen, den Absperreinrichtungen sowie angeschlossenen Geräten wie Kochern oder Heizungen.
Werden im Rahmen der Gasprüfung Mängel festgestellt, dann werden die beanstandeten Punkte im Prüfbericht genau beschrieben. Sie dürfen die Gasanlage dann bis zur Behebung der Mängel nicht weiter betreiben. Nach der Reparatur kann unkompliziert eine Nachprüfung erfolgen.
Eine fest verbaute Gasanlage muss in der Regel alle zwei Jahre geprüft werden. Der Prüfintervall orientiert sich am Sicherheitsstandard für Gasinstallationen in Fahrzeugen.
Auch fest eingebaute Campingmodule müssen eine Gasprüfung bestehen, wenn sie über eine dauerhaft installierte Gasanlage verfügen. Entscheidend ist die Frage, ob die Gasanlage fest verbaut und in Betrieb ist.
Ein Fahrzeug gilt als Oldtimer, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist. Maßgeblich ist dabei das Datum der ersten Zulassung.
Für ein H-Kennzeichen muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem guten, gepflegten Zustand befinden. Technik und Optik sollen dem Originalzustand entsprechen oder zeitgenössisch umgebaut sein. Außerdem darf das Fahrzeug keine erheblichen Mängel haben und muss als erhaltenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden.
Bei einem Oldtimer-Gutachten beurteilen unsere GTÜ Prüfingenieure den allgemeinen Zustand Ihres Fahrzeugs. Sie prüfen unter anderem die Technik, die Karosserie, das Fahrwerk, die Bremsen und den optischen Gesamteindruck. In die Bewertung fließt auch ein, ob das Fahrzeug dem Originalzustand entspricht oder fachgerecht und zeitgenössisch restauriert wurde.
Ein H-Kennzeichen bietet vor allem steuerliche Vorteile, da für Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer gilt. Zudem dürfen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen Umweltzonen uneingeschränkt befahren. Für viele Halter ist es außerdem eine emotionale Bestätigung dafür, dass ihr liebevoll gepflegtes Fahrzeug als erhaltenswertes Kulturgut anerkannt wird.
Ein Oldtimer-Gutachten dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten. Wie lange genau unsere Prüfingenieure dafür brauchen, hängt vom Zustand des Fahrzeugs und vom Umfang der Prüfung ab.
Umbauten sind grundsätzlich erlaubt, sie sollten allerdings zeitgenössisch sein bzw. dem damaligen Stand der Technik entsprechen. Änderungen müssen zum Baujahr oder zur Epoche des Fahrzeugs passen, damit es ein H-Kennzeichen bekommt. Moderne Umbauten, die den historischen Charakter deutlich verändern, verhindern in der Regel die Vergabe des H-Kennzeichens.
Es lohnt sich in den meisten Fällen, einen Gebrauchtwagen vor dem Kauf überprüfen zu lassen. Verdeckte technische Mängel, nicht dokumentierte Unfallschäden oder ein erheblicher Verschleiß, die später teure Reparaturen verursachen, können dadurch rechtzeitig erkannt werden. Durch den Gebrauchtwagencheck können Sie den Wert des Fahrzeugs realistisch einschätzen und Fehlkäufe vermeiden.
Nach dem Check des Fahrzeugs bekommen Sie eine schriftliche Einschätzung zum Zustand des Fahrzeugs. Darin sind festgestellte Mängel sowie relevante Hinweise zusammengefasst. Diese Dokumentation hilft Ihnen in den Verhandlungen mit dem Verkäufer.
Kommen Sie gerne kurzfristig oder ganz spontan zum Gebrauchtwagencheck zu uns, damit Sie das Fahrzeug noch vor dem Kauf prüfen lassen können.
Ein Gebrauchtwagencheck ist immer dann sinnvoll, wenn Sie vor dem Kauf Klarheit über den tatsächlichen Zustand eines Fahrzeugs haben möchten. Besonders bei einem höheren Kaufpreis, einer unbekannten Fahrzeughistorie oder bei einem Privatkauf ist eine solche Überprüfung immer sinnvoll, um eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen.
Auch dann, wenn Sie einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufen wollen, sollten Sie vor dem Kauf genau hinsehen und im Zweifel einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen. Sie bekommen zwar eine gesetzliche Gewährleistung, aber der kurze Check bei EOS gibt Ihnen noch einmal eine unabhängige Grundlage für die Kaufentscheidung.
Eine Umweltplakette benötigen Sie, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine ausgewiesene Umweltzone einfahren möchten. Diese Zonen gibt es in vielen deutschen Städten wie Berlin, Köln, Hamburg oder Frankfurt am Main. Ohne gültige Umweltplakette dürfen Sie nicht in diese Zonen einfahren. Verstöße werden mit Bußgeldern belegt.
Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug erhält, hängt von der jeweiligen Schadstoffklasse ab. Diese richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der Motorisierung und der Abgasnorm. In den meisten Fällen wird heute die grüne Umweltplakette ausgegeben.
Sie bekommen die Amtliche Schadstoffplakette direkt bei EOS Fahrzeugtechnik. Bringen Sie einfach Ihr Fahrzeug und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit. Wir ermitteln die richtige Schadstoffklasse und geben Ihnen anschließend unmittelbar die passende Plakette aus.
Für die Ausstellung der Umweltplakette benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Anhand der darin enthaltenen Angaben zur Schadstoffklasse wird die passende Plakette für Ihr Fahrzeug bestimmt.
Nein, Motorräder sind von der Pflicht zur Umweltplakette ausgenommen. Sie dürfen Umweltzonen auch ohne Plakette befahren. Die Regelung gilt ausschließlich für mehrspurige Kraftfahrzeuge.
Wer eine Umweltzone ohne gültige Umweltplakette befährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zusätzlich kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden.
Die Umweltplakette muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Üblich ist die Anbringung unten rechts (aus Fahrersicht) oder unten mittig, sodass sie von außen eindeutig erkennbar ist.
Nein, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von der Pflicht zur Umweltplakette befreit. Sie dürfen Umweltzonen auch ohne Plakette befahren.
Die Umweltplakette erhalten Sie direkt bei EOS Fahrzeugtechnik, sobald wir anhand Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) die richtige Schadstoffklasse ermittelt haben. Bringen Sie dazu das Fahrzeug und den Fahrzeugschein mit.
Erfüllt Ihr Fahrzeug die erforderliche Schadstoffklasse nicht, kann keine Umweltplakette ausgegeben werden. In diesem Fall dürfen Sie Umweltzonen nicht befahren. Alternativ bleibt dann nur, Umweltzonen entweder zu umfahren oder das Fahrzeug technisch nachzurüsten, sofern das möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
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