FAQ
Bei einer Neuzulassung findet die erste Untersuchung nach 3 Jahren statt. Danach alle zwei Jahre. Wann der nächste Termin ist, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) und auf der Plakette am Nummernschild.
Auf der Plakette finden Sie in der Mitte ein Kürzel für die Jahreszahl (Z. B. „21“ für „2021“). Der Monat, in dem die HU fällig ist, ergibt sich aus der Zahl, die am oberen Rand steht. (Hier vielleicht ein Bild einfügen)
Bei einem Unfallgutachten werden alle Beweise dokumentiert und gesichert. Zudem werden sämtliche Kennzahlen wie Schadenshöhe, Reparaturkosten, Restwert etc. ermittelt. Somit ist ein Unfallgutachten vor allem bei größeren Schäden erforderlich, wenn die Bagatellschadensgrenze (Reparaturkosten von 700€) überschritten wird.
Die Änderungen müssen dokumentiert und überprüft werden. Da jede bauliche oder technische Maßnahme individuell ist, werden unsere Prüfingenieure bei Ihrem Fahrzeug eine entsprechende Untersuchung vornehmen.
Motorräder brauchen keine Umweltplakette. Auch Quads, die als Motorrad und nicht als Pkw zugelassen sind, nehmen sie nicht in Anspruch.
Die Plakette hat kein Ablaufdatum. Allerdings muss Sie erneuert werden, wenn sich das Kennzeichen ändert, da auf der Plakette das Kennzeichen vermerkt wird.
Neben dem Auto bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) mit.
Als Oldtimer werden Automobile verstanden, die vor über 30 Jahren hergestellt wurden. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Auto mindestens 30 Jahre alt ist, ist es möglich, ein H-Kennzeichen zu erhalten.
Wenn Ihnen keine Dokumente über die Erstzulassung vorliegen, sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich. Neben dem Alter sind weitere Anforderungen wie ein guter Zustand nötig.
Ja, dies wird mit einem Bußgeld von 80 € als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wenn Sie den Termin verpassen, wird dies als eine Ordnungswidrigkeit behandelt. Die ersten zwei Monate sind straffrei. Nach zwei Monaten sind ein Bußgeld und eine erweiterte Prüfung notwendig, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist. Wenn Sie die Frist um acht Monate überziehen, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.
Mit anderen Worten: Achten Sie zu Ihrer Sicherheit und um Geld zu sparen auf den Termin der nächsten Untersuchung.
Sollten Mängel an Ihrem Fahrzeug auftreten müssen diese innerhalb eines Monats behoben werden. Für die erneute Prüfung ist eine kleine Nachprüfgebühr fällig. Wenn Sie die Aufforderung nicht nachkommen und die Monatsfrist überschreiten, ist eine neue Hauptuntersuchung zum vollen Preis durchzuführen.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an!
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