Hauptuntersuchung – alles wichtige zum Thema HU

Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, weiß selbstverständlich um die Themen Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Meistens gibt man seinen Wagen an der Prüfstelle ab und weiß eigentlich gar nicht so genau, was alles überprüft wird. Hier bekommen Sie einen gründlichen Überblick zu allen gängigen Fragen bezüglich der beiden Check ups für Ihr Auto und andere Fahrzeuge.

Was genau ist eine Hauptuntersuchung?

Bei der HU in Deutschland werden Fahrzeuge auf Herz und Nieren auf ihre Fahrtauglichkeit kontrolliert. Wenn man sich in manch anderen Ländern so umschaut und sieht, welch uralte Klapperkisten und Luftverpester unterwegs sind, ist das wirklich erschreckend. Hierzulande herrschen jedoch seit dem 01.12.1951 hohe Anforderungen an jeden, der sich mit seinem Gefährt auf öffentlichen Straßen bewegen möchte. Der Sinn und Nutzen der amtlichen Hauptuntersuchung liegt also darin, nur möglichst saubere und vor allem sichere Autos auf die Straße zu lassen. Daher müssen alle Verkehrsteilnehmer mit ihren Vehikeln regelmäßig zur GTÜ oder einer anderen offiziellen Prüfstelle. Das sollten Sie auch unbedingt ernst nehmen, denn Nichtbeachtung könnte Sie einen Punkt in Flensburg kosten. Mit ein wenig Vorbereitung ist der technische Sicherheitstest meist gar nicht so schlimm und wird mit einem Prüfbericht und einer Prüfplakette belohnt. Diese berechtigt Sie zur weiteren Teilnahme am Straßenverkehr.

Wann und wie oft ist eine HU fällig?

Je nach Fahrzeugtyp sind die Fristen für die Hauptuntersuchung unterschiedlich, sie beginnen jedoch grundsätzlich mit Monat und Jahr der letzten bestandenen Prüfung. Eine Ausnahme sind Saisonkennzeichen: Läuft die Plakette im sogenannten Ruhezeitraum ab, ist die HU erst zu Beginn des ersten Monats des folgenden Betriebszeitraums fällig.

In der folgenden Tabelle können Sie ganz einfach ablesen, wie oft Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden muss.

Tabelle: Wann und wie oft ist eine HU fällig?
Tabelle: Wann und wie oft ist eine HU fällig?

Die Abgasuntersuchung- ein Teil der Hauptuntersuchung

KFZ AbgasuntersuchungSeit gut 30 Jahren kennen wir neben der HU auch die Untersuchung des Schadstoffausstoßes. Prinzipiell müssen alle Kfzs, die zulassungspflichtig sind, auch zur Abgasuntersuchung (AU). Das betrifft die meisten Vehikel mit Diesel- oder Ottomotoren, z.B. Mopeds, Vespas, Motorräder, Quads, Trikes, Pkw, Lkw, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge. Seit Anfang 2010 ist die AU keine eigenständige Untersuchung mehr, sondern Pflicht-Bestandteil der HU. Hier wird der Schadstoffausstoß, also die Abgaswerte von zulassungspflichtigen Fahrzeugen kontrolliert. Die Straßen-Verkehrs-Zusatz-Ordnung (Anlage VIII und VIIIa) legt fest, wie hoch die Schadstoffwerte sein dürfen.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen für die Pflicht zur Abgasuntersuchung:

  • Leichtkrafträder und Motorräder ohne oder mit Beiwagen (L3e, L4e), Quads (L7e) und Trikes (L5e) mit Erstzulassung vor dem 01. 01.1989.
  • KFZ´s mit Ottomotor, die weniger als 50km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen bzw. vor dem 01.07.1969 zum ersten Mal zugelassen wurden. Auch dreirädrige Gefährte mit einem zGG von unter 400kg sind ausgenommen.
  • Fahrzeuge mit Dieselmotor die zwei oder drei Räder haben bzw. max. 25km/h erreichen oder vor dem 01.01.1977 ihr Erstzulassung bekamen.
  • Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen, also Schlepper und Traktoren.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche LKW nicht ähneln sowie Stapler.

Im Zuge der Zusammenlegung der AU und der HU wurde auch die früher übliche zweite Plakette für den Abgas-Test abgeschafft. Seitdem die Abgasuntersuchung fester Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, wird das Bestehen beider Untersuchungen mit nur einer runden Prüfplakette von der jeweiligen Prüfstelle bestätigt. Seit 2010 haben wir neben dem Prüfbericht also nur noch eine Plakette auf dem Nummernschild, da beide Untersuchungen sowieso gleichzeitig fällig sind.

HU-Plaketten: Die verschiedenen Farben und ihre Bedeutung

Um die Kontrolle fälliger Hauptuntersuchungen selbst auf einige Entfernung zu vereinfachen, wurden vor mehr als 20 Jahren verschiedenfarbige Plaketten eingeführt. Die HU-Plakette wird also jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgeben, wobei die sechs verschiedenen Farbtöne in einem Sechs-Jahres-Intervall wechseln.

Folgende Jahre sind der jeweiligen Farbe zugeordnet:

Grüne Plakette: die Jahre 2000 – 2006 – 2012 – 2018 – 2024
Orange Plakette: die Jahre 2001 – 2007 – 2013 – 2019 – 2025
Blau Plakette: die Jahre 2002 – 2008 – 2014 – 2020 – 2026
Gelbe Plakette: die Jahre 2003 – 2009 – 2015 – 2021 – 2027
Braune Plakette: die Jahre 2004 – 2010 – 2016 – 2022 – 2028
Rosa Plakette: die Jahre 2005 – 2011 – 2017 – 2023 – 2029

Wie lese ich eine Hauptuntersuchungsplakette richtig?

Im Grunde genommen sind HU-Plaketten, welche von der Prüfstelle auf das hintere Nummernschild geklebt werden, nicht schwer zu lesen. In der Mitte des runden Stickers befindet sich ein Kreis mit einer Zahl, welche das Jahr der nächsten Überprüfung angibt. Um diesen Kreis herum sind die Zahlen Eins bis Zwölf für die Zwölf Monate des Jahres angeordnet. Der Monat, in dem die nächste HU fällig ist, steht immer ganz oben auf der Zwölf-Uhr-Position.

Was kostet die HU?

GTÜ Vertrags-Prüfstellen der EOS Fahrzeugtechnik GbR Berlin
GTÜ Vertrags-Prüfstellen der EOS Fahrzeugtechnik GbR Berlin

Die Kosten für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung liegt zwischen 50 Euro und knapp 250 Euro.

Die Preisspanne ergibt sich aus dem jeweiligen Umfang für die Prüfung verschiedener Fahrzeugklassen.

Um die exakten Kosten für die HU Ihres Fahrzeuges zu erfragen, rufen Sie einfach unter 030 568 22 312 bei EOS Fahrzeugtechnik GbR – Ihrer zugelassenen GTÜ-Prüfstelle an.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Gebühren und Sie können schnell und kompliziert einen Termin für Ihren Auto Check-Up vereinbaren.

Was Sie zur amtlichen Hauptuntersuchung mitbringen müssen?

Die am häufigsten gestellte Frage im Zusammenhang mit der HU ist wohl: „Was muss ich alles mitbringen bzw. welche Unterlagen werden vom Prüfer benötigt”? Das ist schnell beantwortet!
Die Papiere, welche Sie benötigen, sind:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Wenn das KFZ z.Zt. nicht zugelassen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Tuning in Form von technischen Änderungen am KFZ muss zusätzlich durch entsprechende Nachweise bzw. Unterlagen belegt werden


Des Weiteren muss sich Folgendes in Ihrem Fahrzeug befinden bzw. zur HU mitgebracht werden:

  • Warndreieck
  • Warnweste
  • Verbandkasten (Haltbarkeitsdatum vorher überprüfen und ggf. neu kaufen)
  • Alle ausbaubaren Sitze
  • Abnehmbare Anhängerkupplung
  • Ladekabel bei Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Autos

Wie Sie sich perfekt auf die HU vorbereiten

Mit dieser kleinen Checkliste können Sie die ideale Vorbereitung für das Bestehen Ihrer HU inkl. AU treffen:

  • Sichere und gut sichtbare Befestigung der sauberen Autokennzeichen
  • Funktionskontrolle der kompletten Beleuchtung: Blinker, Bremslichter, Standlicht, Fernlicht, Warnblinkanlage, Rücklichter und- strahler, hintere Kennzeichenbeleuchtung, Nebelschlussleuchte
  • Innen- und Außenspiegel müssen festsitzen und verstellbar sein
  • Überprüfen sie Scheibenwaschanlage sowie Scheibenwischer
  • Schäden in der Frontscheibe, wie z.B. Risse im Sichtbereich über dem Lenkrad darf es nicht geben
  • Kontrollieren Sie, ob Ihr Fahrzeug Fahrzeug-Öl oder eventuell andere Flüssigkeiten verliert
  • Funktionstest der Hupe
  • Defekte Anschnallgurte oder Gurtschlösser stellen einen erheblichen Mangel dar, kontrollieren Sie alle Sicherheitsgurte vorne und hinten
  • Kontrollieren Sie alle vier Reifen und das Reserverad auf ihre Profiltiefe. Das Mindest-Reifenprofil beträgt 1,6 Millimeter. Empfohlen werden jedoch drei mm bei Sommerreifen und vier mm für Winterreifen
  • Der Auspuff darf nicht zu laut sein und er muss dicht sein

Nachuntersuchung erforderlich: Was ist das?

Wenn Ihr Gefährt die Hauptuntersuchung nicht besteht, ist innerhalb von vier Wochen eine Nachuntersuchung fällig. Im Falle des Nichtbestehens erhalten Sie von der Prüfstelle eine Mängelliste, auf der alle Punkte, die beanstandet werden, aufgelistet sind. Innerhalb eines Monats müssen alle Schäden bzw. Mängel repariert bzw. betroffene Teile ausgetauscht werden. Dann wird das KFZ erneut zur HU vorgestellt.
Wichtig: Solange die Mängel nicht behoben sind und Sie die Nachuntersuchung bestehen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen! Das ist ein Verstoß gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO und kann sehr teuer werden. Außerdem ist Ihr Vehikel nicht sicher, und Sie könnten sich selbst und andere gefährden. Auch wenn Sie die Vier-Wochen-Frist für die Nachuntersuchung verstreichen lassen, droht Ihnen eine Verwarnung in Form eines Bußgeldes von mindestens 40 Euro. Außerdem werden dann bei der Nachuntersuchung nicht nur die zuvor festgestellten Mängel kontrolliert, sondern erneut die komplette Hauptuntersuchung durchgeführt. Das kostet zusätzlich Zeit und Geld.

Hu-Plakette abgelaufen- was ist zu tun?

Seit dem 01.07.2012 ist die Rückdatierung der HU-Fälligkeit entfallen. Somit ist die kommende HU für PKW immer genau zwei Jahre nach der letzten Überprüfung fällig (für andere Fahrzeuge siehe oben stehende Tabelle). Sie muss innerhalb des oben auf der Plakette angezeigten Monats durchgeführt werden. Es handelt sich bereits um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie einen Tag zu spät dran sind. Solch kurze Überschreitungen bleiben jedoch so gut wie immer ungeahndet.

Ist der Hauptuntersuchungs-Termin um über 60 Tage überschritten, erweitert sich der Check-up um die sogenannte Ergänzungsprüfung, was wegen Mehraufwand auch zu höheren Prüfgebühren führt. Das gilt ebenfalls für alle längeren Verzögerungen. Außerdem kommen folgende Bußgelder hinzu: 15€ bei mehr als zwei Monaten, 25€ bei über vier Monaten, 60€ und ein Punkt in Flensburg bei mehr als acht Monaten.

Falls es mit einer abgelaufenen Plakette zum Unfall kommt, deckt die Haftpflichtversicherung die gegnerischen Ansprüche. Allerdings nur, wenn kein Mangel am Verursacher-Fahrzeug, welcher bei einer rechtzeitigen HU beanstandet worden wäre, zum Crash geführt hat. In dem Fall muss man mit einer (Teil-) Rückforderung der Schadenssumme seitens der Kfz-Versicherung rechnen.

GTÜ Vertrags-Prüfstellen der EOS Fahrzeugtechnik GbR Berlin

Sie suchen eine Prüfstelle in Berlin, wo Sie schnell und unkompliziert Ihr HU/AU durchführen lassen können? Kein Problem! Mit etlichen Kooperationsstellen sind wir als offizieller Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) überall in Berlin vor Ort. Wir sind befugt, etliche weitere Überprüfungen vorzunehmen und zu zertifizieren:

  • Abgasuntersuchung (AU) / UMA
  • Anbauprüfung/Änderungsabnahme gem. § 19 (3) StVZO
  • BO-Kraft-Prüfung für Taxi / Bus
  • Feinstaubplaketten (Schadstoffplaketten)
  • Gasprüfungen GSP/GAP/GWP
  • Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung („AU / UMA“) gem. § 29 StVZO
  • Oldtimer-Gutachten gem. § 23 StVZO (H-Kennzeichen)
  • Sicherheitsprüfung (SP) gem. § 29 StVZO


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