GTÜ Prüfstelle EOS Berlin / services / Amtliche Schadstoffplakette
Mittlerweile wissen wir zu viel über die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub, als dass wir die Risiken einfach ignorieren könnten. Eine Vielzahl von Studien hat gezeigt, dass Feinstaub, insbesondere Kleinstpartikel, zu einer Zunahme von Asthma und Lungenerkrankungen verantwortlich sind. Auch das verstärkte Auftreten von Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann leider schon beobachtet werden. Die Feinstaub-Partikel werden hauptsächlich durch Verbrennungsprozesse in der Industrie, im Straßenverkehr und in unseren Haushalten freigesetzt. Es kann zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen in städtischen Gebieten kommen. Wissenschaftler warnen uns seit Langem vor den Gefahren von Feinstaub, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten entsteht. Denn dieser verkehrsbedingte Feinstaub besteht hauptsächlich aus schädlichen Abgas- oder Rußpartikeln. Kinder und ältere Menschen sind häufig besonders stark betroffen. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung durch Kraftfahrzeuge zu ergreifen.
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Im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 wurde die sogenannte „Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung” (35. BImSchV) veröffentlicht. Demnach können seit März 2007 deutsche Städte und Gemeinden bestimmte Umweltzonen ausweisen. In diesen Zonen dürfen bei erhöhten Verschmutzungswerten durch die Verantwortlichen sogar Fahrverbote ausgesprochen werden. Millionen von Kraftfahrzeugen ohne Feinstaubplakette sind von den Fahrverboten betroffen.
Sämtliche Fahrzeuge der Schadstoffgruppe eins haben beim Übersteigen der festgesetzten Luftbelastung keine Chance mehr, in den gekennzeichneten Umweltzonen zu fahren. Sie müssen sozusagen draußen bleiben. Zu dieser Fahrzeuggruppe zählen ältere Dieselfahrzeuge sowie Benziner ohne geregelten Katalysator.
Automobile mit den Schadstoffgruppen zwei, drei und vier dürfen die Umweltzonen bei Feinstaub-Alarm nur mit Plakette befahren. Das heißt, sie müssen eine der jeweils erforderlichen (und ausgeschilderten) Schadstoffplaketten- auch Feinstaubplakette genannt- gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt haben.
Welche Schadstoffklasse ihr Auto hat, ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgehalten. Diese wird seit dem 1. Oktober 2005 für Neufahrzeuge ausgestellt. Die beiden letzten Ziffern des Zahlencodes unter Punkt 14.1. verraten Ihnen die Emissionsklasse Ihres Vehikels.
Wie heißt es so schön? Keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt eine ganze Reihe von Fahrzeugen, die nicht unter die Verordnung fallen. Dazu gehören:
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Feinstaubplakette, auch grüne Plakette genannt, zu erwerben, rufen Sie einfach bei der EOS Fahrzeugtechnik GbR an. Als anerkannter GTÜ Partner sind wir in der Messung von Abgas- und Feinstaub-Werten bestens ausgebildet und natürlich auch dazu berechtigt, Schadstoffplaketten zu erteilen. Gerade dann, wenn Sie ein relativ modernes Auto fahren, sollten Sie sich das Leben erleichtern, indem sich Sie eine Umweltplakette zulegen. Immerhin haben Sie damit freie Fahrt- auch in ausgewiesenen Umweltzonen. Ihre GTÜ Kfz Prüfstelle Berlin ist im ganzen Stadtgebiet verfügbar und hat schon vielen glücklichen Kunden zu Ihrer Umweltplakette verholfen.
Kontaktieren Sie einfach gleich Ihren GTÜ Sachverständiger Berlin unter 030 / 56 82 23 12. Er hilft Ihnen schnell, zuverlässig und kompetent weiter- wie unsere zahlreichen positiven Google-Bewertungen beweisen!
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