GTÜ Prüfstelle EOS Berlin / Blog / Tuning am Auto: Welche Änderungen müssen eingetragen werden?
Das Auto ist für viele Fahrzeugbesitzer weit mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Es ist ein Sammlerobjekt, ein großes Hobby und Technikprojekt. Im Rahmen des Tunings gibt es daher zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Fahrzeug optisch und technisch nach den persönlichen Vorstellungen zu individualisieren. Doch bei aller Leidenschaft sollte beim Tuning nicht außer Acht gelassen werden, das bestimmte Anpassungen die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und sogar die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Daher schauen wir heute darauf, welche Änderungen am Fahrzeug offiziell geprüft und eingetragen werden müssen und welche Tuningmaßnahmen einfach so durchgeführt werden dürfen.
Wer Änderungen am Fahrzeug vornimmt, greift damit meistens in die technischen Systeme ein, die für die Sicherheit, das Fahrverhalten oder auch die Umweltverträglichkeit verantwortlich sind. Deshalb unterliegen größere Umbauten am Fahrzeug gesetzlichen Vorgaben.
Der ausschlaggebende Faktor ist dabei die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Werden bestimmte Bauteile verändert oder neue Komponenten verbaut, kann diese Betriebserlaubnis unter Umständen erlöschen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich durch den Umbau das Fahrverhalten, die Bremsleistung oder die Abgaswerte verändern. Auch scheinbar kleine Veränderungen können dabei einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Erlaubt sind im Grunde genommen zahlreiche Änderungen am Fahrzeug. Ob dafür eine Eintragung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich durch den Umbau die sicherheitsrelevanten Eigenschaften wie beispielsweise das Bremsverhalten des Fahrzeugs verändern.
Eine Eintragung ist in der Regel in folgenden Fällen erforderlich:

Nicht jede Veränderung am Fahrzeug muss automatisch eingetragen werden. Bauteile mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) dürfen in der Regel auch ohne offizielle Abnahme verbaut werden. Die ABE bestätigt, dass das jeweilige Teil für bestimmte Fahrzeugmodelle zugelassen ist. Dazu muss das Bauteil allerdings genau für das entsprechende Fahrzeug freigegeben und gemäß den Vorgaben des Herstellers verbaut worden sein. In diesem Fall reicht es in der Regel aus, die ABE-Bescheinigung im Fahrzeug mitzuführen.
Typische Beispiele für Teile mit ABE sind:
Daneben gibt es auch Bauteile mit einer sogenannten E-Kennzeichnung. Dieses Prüfzeichen ist direkt auf dem Bauteil angebracht und zeigt an, dass das Teil nach europäischen Vorschriften geprüft und zugelassen wurde. Typische Beispiele sind Scheinwerfer, Rückleuchten, Spiegel oder andere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Auch hier gilt: Wird das Bauteil entsprechend den technischen Vorgaben verbaut, ist häufig keine zusätzliche Eintragung erforderlich.
Wer Veränderungen am Fahrzeug vornimmt, ohne diese prüfen oder eintragen zu lassen, riskiert rechtliche Konsequenzen. Im schlimmsten Fall kann dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, sodass Sie Ihr Auto eigentlich nicht mehr im Straßenverkehr bewegen dürfen.
Bei Verkehrskontrollen kann dies schnell auffallen, wenn nicht genehmigte Umbauten zufällig entdeckt werden. Sie erhalten in diesem Fall neben einem Bußgeld auch bestimmte Auflagen, die Änderungen einzutragen und zu dokumentieren.
Auch im Schadensfall oder bei einem Unfall kann es problematisch werden. Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abnehmen lassen, kann die Versicherung unter Umständen eine Regulierung des Schadens ablehnen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Wenn Sie technische und eintragungspflichtige Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen, dann vereinbaren Sie einen Termin zur Änderungsabnahme bei einer offiziellen Prüfstelle. Ein zugelassener Prüfingenieur überprüft, ob die eingebauten Teile zulässig sind und ob das Fahrzeug weiterhin sicher im Straßenverkehr genutzt werden kann. Änderungen am Fahrzeug werden dann nach §19 Abs. 3 StVZO begutachtet und dokumentiert.
So ist der klassische Ablauf einer Änderungsabnahme:
Eine solche Änderungsabnahme können Sie bei EOS Fahrzeugtechnik in Berlin durchführen lassen. EOS Fahrzeugtechnik ist als GTÜ Prüfstelle mit 5 Standorten in Berlin vertreten. Neben der Änderungsabnahme bieten wir weitere Leistungen wie die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung an, Gasprüfungen oder einen Gebrauchtwagencheck.
In vielen Fällen können Sie auch ohne Termin einfach bei uns vorbeikommen. Unsere Prüfingenieure nehmen sich Zeit für Ihr Anliegen, während Sie im gemütlichen Wartebereich eine kleine Auszeit bei heißen und kalten Getränken genießen.
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