Wer kommt für das Gutachten auf?
Im Normalfall ist der Verursacher eines Unfalls in der Pflicht, die Autoreparaturen und auch die Pkw Gutachten Kosten zu tragen. Genauer gesagt übernimmt diese seine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Doch woher weiß man eigentlich genau, wie hoch die Instandsetzungskosten werden können und wie viel für Ersatzteile angesetzt werden muss? Als Faustregel kann man sagen, dass große Autohäuser mit angeschlossener Werkstatt oft mehr berechnen als kleine, unabhängige Werkstätten. Daher macht es Sinn, wenn Sie als Geschädigter einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Das ist auch Ihr gutes Recht und sogar im Gesetz verankert. Auf Basis der Begutachtung und der dort ermittelten Werte kann dann die Abwicklung des Unfalls mit der Versicherung des Unfallgegners stattfinden. Aber wer zahlt am Ende für den von Ihnen beauftragten Sachverständigen und was darf ein Kfz Schadensgutachten kosten?
Was kostet überhaupt ein Schadensgutachten und deckt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch diese Gebühren? Meist stellt man sich diese Frage erst, wenn man soeben mitten in einer Unfallsituation steckt und einen Gutachter braucht. Es ist deshalb wichtig zu wissen, welche Leistungen ein Auto Gutachten beinhaltet. Dann kann man nämlich besser abschätzen, wie hoch die Unfallgutachten-Kosten vermutlich ausfallen werden und ob man einen Sachverständigen beauftragen sollte.
Gutachter berechnen Ihre Gebühren anhand des Aufwandes für die Gutachtenerstellung. Dieser ergibt sich wiederum aus dem Umfang der erfassten Schäden und den zu ermittelnden Details. In einem unabhängigen Gutachten werden folgende Punkte gelistet:
- Sämtliche Pkw-Daten, z.B. Fahrzeugtyp, Kilometerstand, allgemeiner Zustand des Autos, Ausstattung, Größe der Reifen sowie Tiefe des Profils usw.
- Restwert des Pkws
- Eventueller Wertverlust
- Umfang des Gesamtschadens und Einkaufspreise für benötigte Ersatzteile
- Komplette Instandsetzungskosten sowie die etwaige Dauer der Reparaturen
- Verkehrstauglichkeit bzw. -Sicherheit des Automobils
- Nutzungsausfallentschädigung bzw. Leihwagen-Kosten
- Bei Komplett- bzw. Totalschäden: der Wiederbeschaffungswert und die voraussichtliche restliche Nutzungsdauer
Oft reichen Versicherungen Kostenvoranschläge nicht aus und sie bestehen auf ein anerkanntes Unfallgutachten. Es kommt nämlich regelmäßig vor, dass Unfallschäden den Restwert vom Fahrzeug derart reduzieren, das es sich wirtschaftlich betrachtet um Totalschäden handelt. In dem Fall käme die Wiederbeschaffung die Versicherung natürlich günstiger als eine Instandsetzung. Sie müssen dann zwar zusätzlich die Unfallgutachten Kosten übernehmen, haben aber die Gewissheit, nicht zu hohe Reparaturkosten erstatten zu müssen. Diese Unterscheidung kann jedoch nur ein anerkannter Sachverständiger in einem gründlich recherchierten Auto Gutachten machen.
Was kostet denn nun ein Gutachten für Kraftfahrzeuge?
Grundsätzlich sind Gutachter dazu berechtigt, Ihre Preise selbst festzulegen. Die Unfallgutachten Kosten können in der Tat sogar recht hoch ausfallen, müssen aber im Regelfall vom Unfallverursacher bzw. seinem Versicherer gedeckt werden. Ein Tipp vom Profi der EOS Fahrzeugtechnik GbR: Lassen Sie sich im Falle des Falles nie dazu verleiten, gleich das erste Angebot der gegnerischen Versicherung anzunehmen. Hier wird gerne mal getrickst und der ein oder andere Punkt fällt unter den Tisch. Besonders dann, wenn Sie 100%ig nicht der Auslöser für den Zusammenstoß waren, sollten Sie Ihren eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen. Denken Sie daran, Sie werden sein objektives Gutachten aller Wahrscheinlichkeit nicht zahlen müssen, aber mit Sicherheit Ihren kompletten Schaden plus Zusatzleistungen erstattet bekommen. Es kostet Sie nur ein klein wenig mehr Zeit und Aufwand und kann Ihnen am Ende eine Menge Ärger und Geld sparen. Wie gesagt, die Auto Gutachten Kosten sind variabel und von der Höhe des Schadens abhängig. Daher kann es Sinn machen, den Preis vorab mit Ihrem Gutachter zu besprechen, um diesen eingrenzen zu können. Sie können sich jedoch grob an der folgenden Faustformel orientieren: Bei einer Schadenshöhe von etwa 1.000 Euro werden ca. 35 Prozent Kosten, also rund 350 Euro, fällig. Beträgt der Schaden hingegen 20.000 Euro oder sogar noch mehr, rechnen Sie mit Gebühren von ungefähr sieben bis acht Prozent Schadenssumme (ca. 1.500 Euro). Je größer der Schaden und je teurer die Reparaturen, desto niedriger wird also der Prozentsatz für die Gutachtenerstellung angesetzt.Wer trägt die Kosten für ein Pkw Gutachten in den meisten Fällen?
Nun, das ist ganz davon abhängig, ob Sie den Crash verursacht haben oder nicht. Sind Sie der unschuldige Geschädigte, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich ein unabhängiges Unfallgutachten bei der EOS Fahrzeugtechnik GbR Berlin anzufordern. Wenn es sich nicht nur um kleinste Schäden unterhalb der Bagatellgrenze von 700 bzw. 750 Euro handelt, kann es auch sehr sinnvoll sein, als Unfallverursacher einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Damit wissen Sie immerhin genau, ob eine Reparatur überhaupt noch sinnvoll ist, ob es versteckte Schäden gibt und was die Instandsetzung kosten darf. Bedenken Sie nur, dass Sie als Verursacher das Gutachten für Ihr eigenes Fahrzeug selbst bezahlen müssen.
Übrigens: Bei Bagatellschäden erstattet so gut wie keine Kfz Versicherung die Kosten für ein Auto Gutachten. Sie trägt dann in der Regel meist nur die Aufwandsentschädigung für einen Kostenvoranschlag. Es ist aber gängige Praxis, das unverschuldete Unfallschäden von bis zu 3.000 Euro auch ohne ein anerkanntes Gutachten reguliert werden. Liegen die Reparaturkosten der Defekte Ihres Wagens unterhalb dieses Betrages, reicht den Versicherern ein Kostenvoranschlag meist aus. Wenn Sie als Geschädigter lieber auf Nummer sicher gehen möchten, dürfen Sie selbstverständlich einen freien Sachverständigen wählen. Die Haftpflichtversicherung deckt dann neben der Instandsetzung auch die Unfallgutachten Kosten.
In Ausnahmefällen können Auto Gutachten auch schon mal bei eher kleinen Schäden erforderlich sein. Zum Beispiel, falls die Beweisaufnahme schwierig bis unmöglich wird, weil sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt. Das passiert jedoch relativ selten und müsste im Zweifelsfall durch ein Gericht geklärt werden.
Unser Fazit:
Tragen Sie keine Schuld am Unfallhergang und ist der Schaden offensichtlich höher als ca. 750 Euro- rufen Sie einen Gutachter der EOS Fahrzeugtechnik GbR zur Hilfe. Er ist in maximal einer Stunde bei Ihnen am Unfallort und sichert alle Beweise routiniert und in Ihrem Sinne. Haben Sie eventuell eine Teilschuld, ist die Schuldfrage nicht klar oder hat Ihr Wagen großen Schaden davon getragen? Auch dann empfehlen wir Ihnen, auf die Expertise eines erfahrenen Kfz Sachverständigen Berlin zurückzugreifen. Lieber ein paar Euro mehr in ein unabhängiges Gutachten investieren als am Ende von der gegnerischen Versicherung oder einer Werkstatt über den Tisch gezogen zu werden.
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