GTÜ Prüfstelle EOS Berlin / Blog / US-Import oder Reimport: Wann ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO erforderlich?
Ein Fahrzeug aus den USA zu importieren oder einen früher ins Ausland verkauften Wagen zurück nach Deutschland zu holen, ist für viele Fahrzeugliebhaber besonders reizvoll. Vielleicht gibt es das gewünschte Modell hier kaum noch zu kaufen. Vielleicht überzeugt auch der gute Zustand des Wagens oder Sie haben ein Fahrzeug mit einer besonderen Geschichte gefunden. Vor der Zulassung zeigt sich jedoch oft, dass ein Import nicht allein mit einem Kaufvertrag und ausländischen Papieren erledigt ist.
Es kommt vielmehr darauf an, ob für genau dieses Modell eine passende Genehmigung vorliegt. Dazu wird auch angesehen, welche technischen Daten nachgewiesen werden können und ob der Wagen den geltenden Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung entspricht. In einigen Fällen reicht die vorhandene Dokumentation aus. In anderen wird ein Vollgutachten nach § 21 StVZO erforderlich.
Ein Vollgutachten ist keine gewöhnliche Hauptuntersuchung. Bei der HU wird geprüft, ob ein bereits zugelassenes Fahrzeug aktuell verkehrssicher ist. Das Vollgutachten geht noch einen Schritt weiter. Es dient als Grundlage für eine Betriebserlaubnis.
Im Rahmen dieses Gutachtens werden die technischen Daten erfasst, die später für die Zulassungsbescheinigung benötigt werden. Außerdem wird geprüft, ob das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht. Das betrifft seine grundsätzliche technische Ausführung ebenso wie vorhandene Umbauten.
Fällt das Vollgutachten positiv aus, dann ist der Weg zur Zulassung trotzdem noch nicht automatisch abgeschlossen. Das Gutachten wird zusammen mit den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt. Dort erfolgt der nächste Schritt zur Erteilung der Betriebserlaubnis und zur Anmeldung des Fahrzeugs.
Bei einem US-Import ist ein Vollgutachten in den meisten Fällen notwendig. Fahrzeuge, die für den amerikanischen Markt gebaut wurden, besitzen in der Regel nicht die europäische Typgenehmigung. Selbst wenn ein Modell ähnlich auch in Europa angeboten wurde, können sich die Beleuchtung, die Abgaswerte oder das Geräuschverhalten unterscheiden. Das Fahrzeug muss dann als Einzelfahrzeug technisch bewertet werden.
Bei einem Reimport handelt es sich in vielen Fällen um ein Fahrzeug, das ursprünglich für den europäischen Markt gebaut, später ins Ausland verkauft und nun wieder nach Deutschland gebracht wurde. Sind die ursprünglichen europäischen Fahrzeugdaten noch vorhanden und passt die technische Ausführung weiterhin zum genehmigten Typ, dann wird manchmal kein Vollgutachten gefordert.
Schwieriger wird es bei fehlenden ausländischen Papieren oder wenn sich die Fahrzeughistorie nicht lückenlos nachweisen lässt. In diesem Fall reichen einzelne Dokumente nicht aus, um die technischen Angaben für die Zulassung nachzuweisen. Auch bei einem Reimport kann ein Vollgutachten deshalb erforderlich werden.
Das gilt ebenso für stark umgebaute Fahrzeuge. Wurde ein Wagen zum Beispiel mit einem anderen Motor ausgestattet, muss zunächst geklärt werden, ob eine einfache Änderungsabnahme ausreicht oder die Betriebserlaubnis umfassender bewertet werden muss.
Bei Importfahrzeugen entscheidet die Dokumentation darüber, wie schnell eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Fehlende Unterlagen bedeuten nicht automatisch, dass eine Zulassung unmöglich ist. Sie können aber zusätzliche Nachweise oder Prüfungen erforderlich machen.
Für den Termin sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
Nicht jede dieser Unterlagen wird in jedem Fall benötigt. Gerade bei sehr seltenen Modellen sollten Sie die vorhandenen Papiere frühzeitig prüfen lassen, damit Sie sich eventuell fehlende Informationen oder Datenblätter noch rechtzeitig beschaffen können.

Ein US-Fahrzeug ist nicht automatisch ungeeignet für die Zulassung in Deutschland. Es kann aber sehr starke technische Unterschiede haben, die bei der Begutachtung berücksichtigt werden müssen. Häufig betrifft das die Beleuchtung. Je nach Fahrzeug entsprechen häufig die Scheinwerfer oder eine Nebelschlussleuchte nicht den deutschen Anforderungen.
Auch die Geschwindigkeitsanzeige ist ein typisches Thema. In den USA wird sie meist in Meilen pro Stunde angegeben. Für die Nutzung in Deutschland muss die Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde ablesbar sein. Hinzu kommen mögliche Fragen zum Abgas- und Geräuschverhalten. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Baujahr, Modell und der konkreten Ausführung ab.
Wenn Sie Ihr Importfahrzeug selbst noch verändern möchten, sollten Sie nicht vorschnell Teile bestellen oder den Umbau bereits durchführen. Klären Sie vorab mit einer Prüfstelle wie EOS Fahrzeugtechnik in Berlin, welche Anforderungen für genau dieses Fahrzeug gelten. So vermeiden Sie Nacharbeiten und erneute Änderungen, die später noch einmal dokumentiert werden müssen.
Wie genau die Zulassung des Fahrzeugs am Ende erfolgt, ist immer sehr unterschiedlich. Diese Schritte sind aber in der Regel immer erforderlich:
EOS Fahrzeugtechnik führt als GTÜ-Partner Vollgutachten nach § 21 StVZO durch. Bei Importfahrzeugen empfehlen wir Ihnen, die vorhandenen Unterlagen vor dem Termin gemeinsam einzuordnen. Fehlen Datenblätter oder Prüfzeugnisse, lässt sich früh klären, welche Nachweise für die Begutachtung noch benötigt werden.
Ein US-Import oder Reimport ist kein standardisierter Zulassungsvorgang. Mit vollständigen Unterlagen und einer fachlich korrekten Prüfung vor größeren Änderungen wird der Weg zur deutschen Zulassung aber deutlich leichter. Das Vollgutachten ist die beste Grundlage, um aus einem besonderen Fahrzeug auch ein regulär zugelassenes Fahrzeug zu machen.
Standorte:
Tempelhof - Schöneberg
Rathausstraße 42, 12105 Berlin
Standorte:
Treptow - Köpenick
Oberspreestraße, 12439 Berlin
Standorte:
Neukölln
Ziegrastraße 11, 12057 Berlin
Standorte:
Tel.:
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 9:00 – 18:00 Sa: 9:00 – 12:00
EOS Fahrzeugtechnik GbR 2025 | Webdesign und SEO von Appmeister GmbH