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US-Import Ford Mustang beim Vollgutachten in der EOS Prüfhalle Berlin

US-Import oder Reimport: Wann ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO erforderlich?

Ein Fahrzeug aus den USA zu importieren oder einen früher ins Ausland verkauften Wagen zurück nach Deutschland zu holen, ist für viele Fahrzeugliebhaber besonders reizvoll. Vielleicht gibt es das gewünschte Modell hier kaum noch zu kaufen. Vielleicht überzeugt auch der gute Zustand des Wagens oder Sie haben ein Fahrzeug mit einer besonderen Geschichte gefunden. Vor der Zulassung zeigt sich jedoch oft, dass ein Import nicht allein mit einem Kaufvertrag und ausländischen Papieren erledigt ist.

Es kommt vielmehr darauf an, ob für genau dieses Modell eine passende Genehmigung vorliegt. Dazu wird auch angesehen, welche technischen Daten nachgewiesen werden können und ob der Wagen den geltenden Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung entspricht. In einigen Fällen reicht die vorhandene Dokumentation aus. In anderen wird ein Vollgutachten nach § 21 StVZO erforderlich.

Was leistet ein Vollgutachten nach § 21 StVZO?

Ein Vollgutachten ist keine gewöhnliche Hauptuntersuchung. Bei der HU wird geprüft, ob ein bereits zugelassenes Fahrzeug aktuell verkehrssicher ist. Das Vollgutachten geht noch einen Schritt weiter. Es dient als Grundlage für eine Betriebserlaubnis.

Im Rahmen dieses Gutachtens werden die technischen Daten erfasst, die später für die Zulassungsbescheinigung benötigt werden. Außerdem wird geprüft, ob das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht. Das betrifft seine grundsätzliche technische Ausführung ebenso wie vorhandene Umbauten.

Fällt das Vollgutachten positiv aus, dann ist der Weg zur Zulassung trotzdem noch nicht automatisch abgeschlossen. Das Gutachten wird zusammen mit den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt. Dort erfolgt der nächste Schritt zur Erteilung der Betriebserlaubnis und zur Anmeldung des Fahrzeugs.

Wann ist ein Vollgutachten bei einem Import erforderlich?

Bei einem US-Import ist ein Vollgutachten in den meisten Fällen notwendig. Fahrzeuge, die für den amerikanischen Markt gebaut wurden, besitzen in der Regel nicht die europäische Typgenehmigung. Selbst wenn ein Modell ähnlich auch in Europa angeboten wurde, können sich die Beleuchtung, die Abgaswerte oder das Geräuschverhalten unterscheiden. Das Fahrzeug muss dann als Einzelfahrzeug technisch bewertet werden.

Warum ein Reimport anders zu beurteilen ist

Bei einem Reimport handelt es sich in vielen Fällen um ein Fahrzeug, das ursprünglich für den europäischen Markt gebaut, später ins Ausland verkauft und nun wieder nach Deutschland gebracht wurde. Sind die ursprünglichen europäischen Fahrzeugdaten noch vorhanden und passt die technische Ausführung weiterhin zum genehmigten Typ, dann wird manchmal kein Vollgutachten gefordert.

Schwieriger wird es bei fehlenden ausländischen Papieren oder wenn sich die Fahrzeughistorie nicht lückenlos nachweisen lässt. In diesem Fall reichen einzelne Dokumente nicht aus, um die technischen Angaben für die Zulassung nachzuweisen. Auch bei einem Reimport kann ein Vollgutachten deshalb erforderlich werden.

Das gilt ebenso für stark umgebaute Fahrzeuge. Wurde ein Wagen zum Beispiel mit einem anderen Motor ausgestattet, muss zunächst geklärt werden, ob eine einfache Änderungsabnahme ausreicht oder die Betriebserlaubnis umfassender bewertet werden muss.

Diese Unterlagen helfen vor dem Termin weiter

Bei Importfahrzeugen entscheidet die Dokumentation darüber, wie schnell eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Fehlende Unterlagen bedeuten nicht automatisch, dass eine Zulassung unmöglich ist. Sie können aber zusätzliche Nachweise oder Prüfungen erforderlich machen.

Für den Termin sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • ausländische Zulassungspapiere, bei einem US-Import ist das der Title
  • ein Datenblatt oder eine Herstellerbescheinigung mit technischen Angaben
  • Prüfzeugnisse für bereits eingebaute Teile und Umbauten
  • Nachweise zum Abgas- oder Geräuschverhalten, wenn sie für das Fahrzeug erforderlich sind
  • Unterlagen zur Fahrzeughistorie, beispielsweise eine Carfax-Abfrage bei US-Fahrzeugen

Nicht jede dieser Unterlagen wird in jedem Fall benötigt. Gerade bei sehr seltenen Modellen sollten Sie die vorhandenen Papiere frühzeitig prüfen lassen, damit Sie sich eventuell fehlende Informationen oder Datenblätter noch rechtzeitig beschaffen können.

Scheinwerferprüfung an einem US-Importfahrzeug bei EOS Fahrzeugtechnik

Welche technischen Punkte fallen bei US-Importen häufig auf?

Ein US-Fahrzeug ist nicht automatisch ungeeignet für die Zulassung in Deutschland. Es kann aber sehr starke technische Unterschiede haben, die bei der Begutachtung berücksichtigt werden müssen. Häufig betrifft das die Beleuchtung. Je nach Fahrzeug entsprechen häufig die Scheinwerfer oder eine Nebelschlussleuchte nicht den deutschen Anforderungen.

Auch die Geschwindigkeitsanzeige ist ein typisches Thema. In den USA wird sie meist in Meilen pro Stunde angegeben. Für die Nutzung in Deutschland muss die Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde ablesbar sein. Hinzu kommen mögliche Fragen zum Abgas- und Geräuschverhalten. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Baujahr, Modell und der konkreten Ausführung ab.

Wenn Sie Ihr Importfahrzeug selbst noch verändern möchten, sollten Sie nicht vorschnell Teile bestellen oder den Umbau bereits durchführen. Klären Sie vorab mit einer Prüfstelle wie EOS Fahrzeugtechnik in Berlin, welche Anforderungen für genau dieses Fahrzeug gelten. So vermeiden Sie Nacharbeiten und erneute Änderungen, die später noch einmal dokumentiert werden müssen.

Vom Import zur Zulassung: Der Ablauf in der Praxis

Wie genau die Zulassung des Fahrzeugs am Ende erfolgt, ist immer sehr unterschiedlich. Diese Schritte sind aber in der Regel immer erforderlich:

  1. Unterlagen und Fahrzeugzustand einordnen
    Zunächst wird geprüft, welche Fahrzeugpapiere und technischen Daten sowie Nachweise zu möglichen Umbauten vorliegen. Gleichzeitig muss daraus hervorgehen, ob das Fahrzeug weitgehend serienmäßig ist oder bereits verändert wurde.
  2. Fehlende Nachweise klären
    Fehlen bestimmte Angaben oder Prüfzeugnisse für einzelne Bauteile, müssen diese vor dem Vollgutachten beschafft werden. Bei US-Importen können auch Nachweise zu Abgas- oder Geräuschwerten erforderlich sein.
  3. Fahrzeug technisch begutachten lassen
    Beim Termin wird das Fahrzeug umfassend geprüft. Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung und Elektronik gehören ebenso dazu wie die Einhaltung von Abgas- und Geräuschvorschriften.
  4. Gutachten bei der Zulassungsbehörde vorlegen
    Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden die Ergebnisse im Vollgutachten dokumentiert. Dieses Gutachten bildet zusammen mit den weiteren Unterlagen die Grundlage für den Termin bei der Zulassungsbehörde.

Vollgutachten bei EOS Fahrzeugtechnik

EOS Fahrzeugtechnik führt als GTÜ-Partner Vollgutachten nach § 21 StVZO durch. Bei Importfahrzeugen empfehlen wir Ihnen, die vorhandenen Unterlagen vor dem Termin gemeinsam einzuordnen. Fehlen Datenblätter oder Prüfzeugnisse, lässt sich früh klären, welche Nachweise für die Begutachtung noch benötigt werden.

Ein US-Import oder Reimport ist kein standardisierter Zulassungsvorgang. Mit vollständigen Unterlagen und einer fachlich korrekten Prüfung vor größeren Änderungen wird der Weg zur deutschen Zulassung aber deutlich leichter. Das Vollgutachten ist die beste Grundlage, um aus einem besonderen Fahrzeug auch ein regulär zugelassenes Fahrzeug zu machen.